Bundesrat beschliesst Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors durch den Gotthard

Bern, 22.05.2013 - Sattelauflieger mit 4 Metern Eckhöhe müssen auf der Eisenbahnachse Basel–Gotthard–Chiasso/Luino-Norditalien befördert werden können. Der Bundesrat hat heute seine Botschaft zuhanden des Parlaments über die Vorlage zur Realisierung und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard verabschiedet. Dieses mit 940 Millionen Franken veranschlagte Projekt ist ein wichtiges Element der schweizerischen Verlagerungspolitik.

Die Transportbranche setzt immer mehr Sattelauflieger mit einer Eckhöhe von 4  Metern ein. Zurzeit können Fahrzeuge dieser Grösse jedoch nur auf der Lötschberg-Simplon-Achse befördert werden, die nahezu vollständig ausgelastet ist. Der Umbau des Streckenabschnitts Basel–Gotthard–Chiasso/Luino-Norditalien zu einem durchgehenden 4-Meter-Korridor bis ins Jahr 2020 soll Abhilfe schaffen. Mit dieser Massnahme wird der kombinierte Verkehr durch die Alpen und folglich die Verkehrsverlagerung gestärkt. Prognosen zufolge werden bis zu 160 000 zusätzliche Sattelauflieger jährlich von der Strasse auf die Schiene verlagert werden können. Gleichzeitig leistet die Schweiz auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der europäischen Güterverkehrskorridore und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene.

Der Umbau der Gotthardachse zu einem 4-Meter-Korridor bis ins Jahr 2020 erfordert den Ausbau von 20 Tunnels. Das grösste Teilprojekt ist der Umbau des Bözbergtunnels im Kanton Aargau. Allein dafür wird mit Kosten von 350 Millionen Franken gerechnet. Insgesamt sind zwischen Basel und der Alpensüdseite 170 Ausbaumassnahmen (Tunnelanpassungen, Perrondächer, Fahrstromanlagen, Signalanlagen und Überführungen) notwendig. Mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Neuerungen soll der Bund zusätzlich die Möglichkeit erhalten, mit Darlehen oder A-fonds-perdu-Beiträgen die Arbeiten auf den Zulaufstrecken zur NEAT in Italien zu finanzieren. Diese Arbeiten im südlichen Nachbarland sind unverzichtbar, damit der 4-Meter-Korridor seine volle Wirkung entfalten kann und die Transporte zu den Terminals in Italien geführt werden können. Der Bundesrat soll die Befugnis erhalten, mit Italien eine Finanzierungsvereinbarung über die erforderlichen Ausbauten des Lichtraumprofils zwischen Chiasso und Mailand sowie auf der italienischen Seite der Luino-Strecke zwischen Ranzo und Gallarate/Novara abzuschliessen. Dazu wird ein Kredit in Höhe von 230 Millionen Franken beantragt. Die Gesamthöhe der für die Erstellung des 4-Meter-Korridors erforderlichen Kredite beläuft sich auf 940 Millionen Franken.

Der Bundesrat schlägt vor, den Ausbau zunächst über den FinöV-Fonds und später über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu finanzieren. Die verfügbaren Mittel reichen aus, um den 4-Meter-Korridor zusätzlich zu den bereits beschlossenen und in der Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) vorgesehenen Projekten zu realisieren. Die erforderliche Rechtsgrundlage wird mit einem Bundesgesetz über den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard und einem Bundesbeschluss über den entsprechenden Gesamtkredit geschaffen.

Mit seiner Botschaft erfüllt der Bundesrat mehrere parlamentarische Vorstösse, die den vollständigen Ausbau der Gotthardachse forderten. Ziel ist, dass der 4-Meter-Korridor kurz nach der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels in Betrieb genommen werden kann. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden hatte den Vorschlag des Bundesrats befürwortet.


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