Anpassung Ärztetarif Tarmed: Bundesrat schafft Ressourcen

Bern, 22.05.2013 - Seit Anfang 2013 hat der Bundesrat die Kompetenz, die Struktur des Ärztetarifs Tarmed anzupassen. Der Bundesrat ist bereit, von dieser Kompetenz auch tatsächlich Gebrauch zu machen, falls es die Situation erfordert und sich die Tarifpartner nicht einigen. Damit diese Möglichkeit auch wahrgenommen werden kann, will der Bundesrat zusätzliche Stellen schaffen.

Die sogenannte subsidiäre Kompetenz zur Anpassung von Tarifstrukturen sieht vor, dass der Bundesrat etwa beim Ärztetarif Tarmed Anpassungen vornehmen kann. Dabei geht es um Vergütungen von Einzelleistungen (z.B. Messung des Augendrucks, Vorsorgeuntersuchung bei Kindern) im ambulanten Bereich. Eingreifen kann der Bund, wenn die bestehende Tarifstruktur nicht mehr sachgerecht ist und sich die Tarifpartner nicht auf eine Revision einigen können.

Im Bereich Tarmed stellen sich derzeit verschiedene Herausforderungen: Einerseits besteht im Zusammenhang mit dem Masterplan „Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung“  sowie der Volksinitiative „Ja zu Hausarztmedizin“ Handlungsbedarf; andererseits ist die Gesamtrevision durch die Tarifpartner weiterhin pendent.

Die vom Parlament gegebene subsidiäre Kompetenz will der Bundesrat zielführend nutzen. Damit erwachsen dem Bund neue und dauernde Vollzugsaufgaben, die vor allem im Bundesamt für Gesundheit angesiedelt sind. Damit die entsprechenden Aufgaben erfüllt werden können, will der Bundesrat dort vorerst insgesamt sechs Vollzeitstellen schaffen; diese sollen in den nächsten Jahren sukzessiv aufgebaut werden.


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