Ventilklausel tritt für die EU-17 in Kraft

Bern, 15.05.2013 - Bern. Die quantitativen Voraussetzungen für die Anwendung der Ventilklausel wurden erreicht. Die Klausel tritt für die Aufenthaltsbewilligungen B EU-17 per 1. Juni 2013 in Kraft.

Die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehene Ventilklausel erlaubt es der Schweiz, bis längstens am 31. Mai 2014 einseitig wieder Kontingente einzuführen. Bedingung hierfür ist, dass die Anzahl der ausgestellten Aufenthaltsbewilligungen an Erwerbstätige aus den EU-Staaten in einem Jahr mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegt. Jede Aufenthaltskategorie wird einzeln berechnet.

Voraussetzungen für Aufenthaltsbewilligungen B EU-17 erreicht
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 24. April 2013 unter Vorbehalt der Erreichung der quantitativen Voraussetzungen beschlossen, die Ventilklausel gegenüber den Staatsangehörigen der EU-17 [1] anzurufen. Der Schwellenwert von 56 268 Aufenthaltsbewilligungen B wurde am 14. Mai 2013 überschritten.

Somit tritt die Ventilklausel für die B-Bewilligungen EU-17 per 1. Juni 2013 in Kraft und dauert bis am 31. Mai 2014. Während eines Jahres werden die B-Bewilligungen auf rund 53‘700 Bewilligungen beschränkt. Diese Anzahl Bewilligungen entspricht den durchschnittlich erteilten B-Bewilligungen der drei vorangegangenen Jahre plus 5%. Die Kontingente werden quartalsweise freigeschaltet.

Die notwendigen quantitativen Voraussetzungen für eine Anrufung der Ventilklausel gegenüber den Kurzaufenthaltsbewilligungen L EU-17 werden erwartungsgemäss nicht erreicht.

Für die EU-8 [2] ist die Ventilklausel schon seit dem 1. Mai 2013 für die B-Bewilligungen in Kraft.

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[1] Die EU-8 umfasst die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.
[2] EU-17 steht für die west- und südeuropäischen Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, das Vereinigte Königreich und Zypern.


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