Drei landwirtschaftliche Verordnungen angepasst

Bern, 15.05.2013 - Der Bundesrat hat am 15. Mai 2013 die Direktzahlungs-, die Futtermittel- und die TVD-Verordnung geändert. Weil das Parlament den Kredit für allgemeine Direktzahlungen um 15 Millionen Franken aufgestockt hat, können die Beiträge für die Haltung Rauhfutter verzehrender Nutztiere (RGVE-Beiträge) 2013 um 25 Franken erhöht werden.

Um das Budget 2013 einzuhalten, hat der Bundesrat Ende Oktober 2012 beschlossen, die Beiträge für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren (RGVE-Beiträge) bei den Milchkühen um 50 Franken zu senken. Das Parlament hat in der Wintersession 2012 jedoch den Kredit für die allgemeinen Direktzahlungen um 15 Millionen Franken aufgestockt. Die Beiträge können deshalb wieder um 25 Franken auf 425 Franken erhöht werden. Ab 2014 sollen die mit der Agrarpolitik 2014-2017 beschlossenen Direktzahlungen in Kraft treten. Die RGVE-Beiträge werden dann aufgehoben und durch Versorgungssicherheitsbeiträge für Grünland ersetzt.

In der Futtermittel-Verordnung führt der Bundesrat eine neue Definition der Ausgangsstoffe "Mischöl" und "Mischfett" sowie eine Bewilligungspflicht für Betriebe ein, die Fette oder Öle zur Verwendung in Futtermitteln aufbereiten.

Die Änderung der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD-Verordnung) hat zur Folge, dass die Tiergeschichte und der Status bezüglich der Krankheit Bovine Virusdiarrhoe (BVD) abgefragt werden können. Bei den Tieren der Rindergattung kann das Geburtsdatum neu unbeschränkt und kostenlos abgefragt werden.


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Jürg Jordi,
Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
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