Entlastungsmassnahme für Schweizer Wein

Bern, 15.05.2013 - Im Dezember 2012 hat das Parlament als ausserordentliche Entlastungsmassnahme des Schweizerischen Weinmarktes einen Kredit über 10 Millionen Franken gesprochen. Der Bundesrat hat den Willen des Parlaments mit Beschluss vom 15. Mai 2013 in einer Verordnung umgesetzt. Mit einer Deklassierung von Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC) zu Tafelwein sollen die Lager abgebaut werden. Die bis Ende 2014 befristete Massnahme leistet einen Beitrag zur Normalisierung der momentan schwierigen Absatzsituation auf dem Schweizer Weinmarkt.

 Das Parlament hat im Rahmen der Budgetberatung im Dezember 2012 beschlossen, mit einer einmaligen Deklassierungsmassnahme die einheimische Weinbranche zu unterstützen. Neben der Frankenstärke haben auch die höhere Ernte 2011 und der weitere Rückgang des Konsums von Schweizer Wein zur schwierigen Situation auf dem Schweizer Weinmarkt beigetragen.  Der Bundesrat hat den Willen des Parlaments nun in einer Verordnung umgesetzt. Diese tritt am 1. Juni 2013 in Kraft. Kernelement der Verordnung ist ein Bundesbeitrag von höchstens 1.50 Franken pro Liter deklassierten AOC-Wein. Die begünstigten Betriebe beteiligen sich im gleichen Umfang an der Massnahme. Damit sollen die deklassierten AOC-Weine auf das Preisniveau von Tafelweinen gesenkt werden. Die Mengen werden im Rahmen eines Ausschreibeverfahrens verteilt. Kellereien, die der Weinlese- und Weinhandelskontrolle unterstehen, können sich an der Ausschreibung beteiligen. 

Um das Risiko eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage zu reduzieren, werden in den Jahren 2013 und 2014 die geltenden zulässigen Höchsterträge pro Flächeneinheit für weisse Trauben, die zu AOC-Weinen verarbeitet werden, in der West- und Deutschschweiz um 100 g/m2 auf 1,3 kg/m2 gesenkt.


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Frédéric Rothen,
Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
Fachbereich Pflanzliche Produkte,
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