Heilmittelgesetz: Kantonal zugelassene Arzneimittel dürfen weiterhin in Verkehr bleiben

Bern, 15.05.2013 - Der Bundesrat begrüsst die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Yvonne Gilli, mit welcher die Regelung für kantonal zugelassene Arzneimittel um weitere vier Jahre bis Ende 2017 verlängert werden soll.

Vor der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz) konnten Arzneimittel nach kantonalem Recht für den Markt zugelassen werden. Mit dem neuen Heilmittelgesetz ist diese Kompetenz im Jahre 2002 an das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic übergegangen. Kantonale Zulassungen von Arzneimitteln blieben aber noch bis 7 Jahre nach Inkraftsetzung des neuen Heilmittel-gesetzes gültig. Diese Übergangsfrist wurde erstmals bis Ende 2013 verlängert. Die parlamentarische Initiative (12.471) von Nationalrätin Yvonne Gilli sieht eine weitere Verlängerung bis Ende 2017 vor. Der Bundesrat begrüsst die Initiative. Mit der Revision des Heilmittelgesetzes soll voraussichtlich Anfang 2016 eine definitive Lösung gefunden werden.


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