Bekämpfung der Lohndiskriminierung - Erhöhung der Mittel

Bern, 01.05.2013 - Der Bundesrat hat eine Erhöhung der Mittel zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung insbesondere im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes gutgeheissen. Dank dieser Massnahme kann das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zwei zusätzliche Stellen schaffen, um mehr Kontrollen durchzuführen, neue Instrumente zu entwickeln und mehr Informations- und Weiterbildungsarbeit zu leisten. Die Massnahme kann erst bestätigt werden, wenn der Bundesrat die Gesamtbeurteilung der Ressourcen im Personalbereich abgeschlossen hat, was Mitte 2013 der Fall sein dürfte.

Die Mittel des EBG werden ab 2014 erhöht, was die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen und den Erhalt der 1,7 ursprünglich bis Ende 2013 befristeten Stellen ermöglicht. Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Interventionen anerkannt, dass die Zahlen zur Kontrolle der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens statistisch zu wenig relevant sind. Er hat daher beschlossen, mehr Kontrollen durchführen zu lassen und die Informations- und Weiterbildungsarbeit fortzuführen. Damit kann auch die Leitlinie über die Gleichstellung umgesetzt werden, die das Parlament in die Legislaturplanung 2011-2015 aufgenommen hat.

Die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Artikel 8 Absatz 3 erwähnt ausdrücklich ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung und den Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

In der Realität ist die Gleichstellung allerdings noch nicht umgesetzt; die Schweiz sieht sich nach wie vor mit dem Problem der Lohndiskriminierung konfrontiert, wie dies die letzte Untersuchung des BSF über die Lohnstruktur in der Schweiz zeigt. Laut dieser Studie beträgt die Diskriminierung im Durchschnitt 8,7%, das bedeutet gemäss den letzten Zahlen aus dem Jahr 2010 einen Gewinnausfall für die Frauen von insgesamt 7,7 Milliarden Franken. In der Privatwirtschaft führte die Diskriminierung 2010 durchschnittlich zu 677 Franken weniger Lohn pro Monat.

Diese Situation bestraft kurz- oder langfristig nicht nur die Frauen, sondern auch ihre Familien. Ausserdem sehen sich Betriebe, die die Lohngleichheit einhalten, einer unfairen Konkurrenz jener Unternehmungen gegenüber, die bei den Löhnen sparen und geringere Produktionskosten geltend machen können. Diese Wettbewerbsverzerrung widerspricht dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen.


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Frau Sylvie Durrer, Direktorin EBG, Tel. 031 322 68 40


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