Gotthard-Strassentunnel: Vernehmlassung abgeschlossen

Bern, 22.04.2013 - Der Bundesrat hat im letzten Jahr dargelegt, wie er den Gotthard-Strassentunnel sanieren und funktionstüchtig erhalten will. Er schlägt dazu den Bau einer zweiten Röhre ohne Kapazitätserweiterung vor. Durch den Gotthard soll den Automobilisten auch in Zukunft jeweils nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung stehen. Die Vernehmlassungsfrist zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) ist nun abgelaufen. Beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) sind rund 100 Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahmen werden ab Mitte Mai auf der Internetseite www.astra.admin.ch aufgeschaltet. Das ASTRA wird diese zudem in den kommenden Wochen im Detail auswerten und in einem Ergebnisbericht zusammenfassen. Dieser wird dem Bundesrat anschliessend zusammen mit der Botschaft unterbreitet. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Botschaft an das Parlament in der zweiten Jahreshälfte verabschieden wird. Danach gelangt die Vorlage in die parlamentarische Beratung. Im Falle eines Referendums wird die Vorlage den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Abstimmung unterbreitet.

Der Bau einer zweiten Tunnelröhre und die anschliessende Sanierung des bestehenden Tunnels stellt nach Ansicht des Bundesrats die sinnvollste Lösung dar, sie ergibt zudem mehr Sicherheit. Um den Alpenschutz zu gewährleisten, hat der Bundesrat mit der Vernehmlassungsvorlage beschlossen, die Bestimmung, wonach immer nur eine Fahrspur pro Richtung offen steht, gesetzlich zu verankern. Ebenfalls zur Diskussion gestellt wurde mit der Vernehmlassungsvorlage die Frage der Gebührenerhebung. Der Bundesrat empfiehlt, am Gotthard keine Tunnelgebühr zu erheben.


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