Schienengüterverkehr in der Fläche: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 17.04.2013 - Der Bundesrat hat beschlossen, Grundsätze und Ziele für den Güterverkehr in der Fläche neu gesetzlich zu verankern. Zu diesem Zweck hat er eine Totalrevision des Gütertransportgesetzes und weitere Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Strasse und Schiene sollen ihre jeweiligen Stärken zur Geltung bringen. Der Bundesrat erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments, eine Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche zu erarbeiten.


Der Schienengüterverkehr ist von grosser Bedeutung für die Versorgung der Schweiz. Er soll möglichst effizient und wettbewerbsfähig abgewickelt werden. Der Bund setzt dazu die notwendigen Rahmenbedingungen. Gestützt auf die Verlagerungspolitik bestehen für den alpenquerenden Güterverkehr bereits konkrete Vorgaben für die Schiene. Mit der nun vorliegenden Gesamtkonzeption gibt der Bund auch für den Schienengüterverkehr in der Fläche (Binnenverkehr, Import und Export) Ziele vor. Folgende Grundsätze sollen dabei gesetzlich verankert werden:

- Der Bund setzt die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Gütertransports und ein effizientes Zusammenwirken von Strasse und Schiene. Die beiden Verkehrsträger werden so aufeinander abgestimmt, dass die Kapazitäten optimal genutzt werden und ihre jeweiligen Stärken zum Tragen kommen.
- Angebote des Gütertransports auf der Schiene sollen eigenwirtschaftlich sein. Von diesem Grundsatz soll nur abgewichen werden, wenn Bund und Kantone ein Angebot sicherstellen möchten, das für die regionale wirtschaftliche Entwicklung sehr wichtig ist, etwa im Berggebiet.
- Der Bund schafft im Bahnverkehr günstige Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb geeigneter Güterverkehrsanlagen und harmonisiert die Bedingungen für deren finanzielle Förderung. 
- Der Bund sorgt für einen diskriminierungsfreien Zugang zu den subventionierten Güterverkehrsanlagen.

Auf die Festlegung eines expliziten Verlagerungsauftrags, wie er heute für den alpenquerenden Verkehr besteht, wird für den Gütertransport in der Fläche verzichtet.

Um die Grundsätze umzusetzen, wird für den Schienengüterverkehr neu ein vom Bund koordinierter Planungsprozess geschaffen. Dazu erarbeitet der Bund unter Einbezug der Güterverkehrsbranche ein Konzept für die Entwicklung der bedeutenden Güterverkehrsanlagen (Anschlussgleise und Umschlagsanlagen inklusive Terminals) und deren Anbindung an die künftige Eisenbahninfrastruktur. Gleichzeitig werden die Bedingungen zur Förderung von Anschlussgleisen und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr harmonisiert.

Die finanzielle Förderung von privaten Gleisanschlüssen und Terminals in der Schweiz erfolgt künftig ausschliesslich über A-fonds-perdu-Beiträge. Der Bund wird in der Regel bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Kosten tragen, bei Anlagen von nationaler verkehrspolitischer Bedeutung 80 Prozent. Für neue Angebote des Schienengüterverkehrs kann der Bund im Sinne einer Anschubfinanzierung zeitlich befristete Betriebsbeiträge leisten. Die heute gewährten Betriebsabgeltungen für den Schienengüterverkehr in der Fläche werden nach einer Übergangsfrist von drei Jahren aufgehoben.

Der Bundesrat will ausserdem sicherstellen, dass der Güterverkehr genügend gute Trassen erhält. Als neue Instrumente sieht er die Einführung eines Netznutzungskonzepts und von Netznutzungsplänen vor. Damit können die für den Schienengüterverkehr nötigen Kapazitäten gesichert werden.

Im Strassengüterverkehr will der Bundesrat an den aktuellen Regelungen festhalten, z.B. am Nacht- und Sonntagsfahrverbot und den Gewichtslimiten von 40 Tonnen bzw. 44 Tonnen im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs. Ebenfalls beibehalten will der Bundesrat die Rückerstattung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs.  

Schliesslich wird die SBB von der gesetzlich verankerten Kernaufgabe entbunden, Güterverkehrsdienstleistungen erbringen zu müssen. Das Unternehmen kann selbst entscheiden, in welchem Umfang es Güterverkehrsleistungen anbietet oder Partnerschaften eingeht. Der Bundesrat behält jedoch die Möglichkeit einzugreifen, wenn es für ein gut funktionierendes Schienengüterverkehrsangebot angezeigt ist. Er kann im Hinblick auf die von der verladenden Wirtschaft getätigten Investitionen in Schienengüterverkehrsanlagen flankierende Massnahmen zur Aufrechterhaltung eines Mindestangebotes ergreifen.

Die Vernehmlassung über die Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche läuft bis am 15. August 2013.


Güterverkehr in der Fläche

Unter dem Begriff „Güterverkehr in der Fläche“ ist der Schienengüterverkehr in der Schweiz zu verstehen - mit Ausnahme des alpenquerenden Transitverkehrs. Die Gesamtkonzeption umfasst somit den Binnen-, Import- und Exportschienengüterverkehr sowie den Wagenladungsverkehr und den kombinierten Verkehr. Heute wird sowohl im Binnenverkehr als auch im Import-/Exportverkehr ein Viertel der gesamten Verkehrsleistung auf der Schiene bewältigt.


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