Kulturgüterstreit St. Gallen – Zürich: Erfolgreicher Abschluss der Vermittlung des Bundes

Bern, 27.04.2006 - Der Kulturgüterstreit zwischen St. Gallen und Zürich ist definitiv beigelegt. Unter Vermittlung des Bundes konnte eine einvernehmliche Lösung für den auf das Jahr 1712 zurückgehenden Streit gefunden werden. Die Vertreterinnen und Vertreter aller am Verfahren Beteiligten haben heute in Bern eine Vereinbarung über die abschliessende Beilegung des Konflikts unterzeichnet. Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung offerierte der Vertreter des Bundes, Bundesrat Pascal Couchepin, den Verfahrensbeteiligten eine Kappeler Milchsuppe.

Im Verlaufe des Zweiten Villmergerkriegs wurden im Jahre 1712 verschiedene Kulturgüter aus der Stiftsbibliothek St. Gallen unter anderem nach Zürich verbracht. Nach Abschluss des Friedenvertrags von Baden im Jahre 1718 sandte Zürich 1720 einen grossen Teil dieser Güter wieder zurück in die St. Galler Fürstabtei. Einige mittelalterliche und neuere Handschriften und ein Erd- und Himmelsglobus verblieben aber im heutigen Kanton Zürich. Die Handschriften befinden sich heute in der Zentralbibliothek Zürich, der Globus im Landesmuseum.

1996 ersuchte der St. Galler Regierungsrat den Kanton Zürich um Rückgabe der in Zürich verbliebenen Kulturgüter. Nachdem im Rahmen von Verhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte, kündigte die St. Galler Regierung im Frühjahr 2001 an, die Rechtslage durch das Bundesgericht beurteilen lassen zu wollen. Dazu stellte sie die Einreichung einer staatsrechtlichen Klage in Aussicht. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, hat St. Gallen jedoch im Jahre 2002 den Bund um Vermittlung ersucht. Nachdem Zürich sein Einverständnis mit einer Vermittlung des Bundes erklärt hatte, war der Bundesrat bereit, die Vermittlung zu übernehmen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Leitung der Vermittlungsgespräche beauftragt.

Unter der Leitung eines Vermittlerteams des Bundes haben Vertreter St. Gallens und Zürichs in den vergangenen zwei Jahren zuhanden der politischen Entscheidungsträger  Lösungsvorschläge erarbeitet, die allen relevanten Interessen Rechnung tragen und damit eine definitive Streitbeilegung ermöglichen sollen.

Gestützt auf diese Vorschläge haben die Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen politischen Behörden beider Kantone, der Stadt Zürich sowie des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen, (Träger der Stiftsbibliothek St. Gallen) und der Stiftung Zentralbibliothek Zürich am 6. März 2006 eine grundsätzliche materielle Einigung erzielt. Sie ist anschliessend den zuständigen politischen Behörden und obersten Organen unterbreitet worden. In der Zwischenzeit haben alle diese Verfahrensbeteiligten der Anfang März vereinbarten Lösung zugestimmt, so dass nun die formelle Unterzeichnung erfolgen konnte. Für St. Gallen haben Regierungsrätin Kathrin Hilber, Vorsteherin des Departements des Innern und Herr Hardy Notter, Präsident des Administrationsrates des Katholischen Konfessionsteils unterzeichnet. Für Zürich unterzeichneten Regierungsrat Markus Notter, Vorsteher der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, Regierungsrätin Regine Aeppli als Präsidentin der Stiftung Zentralbibliothek und Herr Andres Türler, Stadtrat der Stadt Zürich. Für den Bund unterzeichnete der Vorsteher des EDI, Bundesrat Pascal Couchepin, unter dessen Obhut  das Vermittlungsverfahren stand.

Die Vereinbarung sieht namentlich vor, dass St. Gallen das Eigentum Zürichs an den Kulturgütern, die auf Grund der Ereignisse von 1712 im Besitz zürcherischer Institutionen und des Schweizerischen Landesmuseums sind, anerkennt. Zürich anerkennt seinerseits die Identitätsrelevanz der fraglichen Kulturgüter und überlässt St. Gallen im Rahmen einer unentgeltlichen Leihe 35 wertvolle Handschriften, die der Stiftung Zentralbibliothek gehören. Dieses Leihverhältnis gilt auf unbestimmte Zeit. Eine Änderung oder Auflösung wäre erstmals nach 38 Jahren möglich, müsste jedoch von den obersten Exekutivorganen der Verfahrensbeteiligten einer Partei gemeinsam verlangt werden. Auf der Seite Zürichs wäre also die Zustimmung des Regierungsrates, des Stadtrates und des Stiftungsrates der Zentralbibliothek notwendig. Der Kanton Zürich schenkt St. Gallen die Vita vetustissima Sancti Galli, die sich im Staatsarchiv befindet. Zudem lässt Zürich auf eigene Kosten eine originalgetreue Replik des Erd- und Himmelsglobus anfertigen und schenkt diese St. Gallen. Schliesslich erhält St. Gallen das Original des Globus für eine Ausstellung von maximal vier Monaten. Der Globus befindet sich im Schweizerischen Landesmuseum, ist aber Eigentum der Stiftung Zentralbibliothek.

Die Vermittlung des Bundes im Kulturgüterstreit zwischen St. Gallen und Zürich ist eine erstmalige Anwendung von Artikel 44 Absatz 3 der neuen Bundesverfassung, wonach Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund nach Möglichkeit durch Verhandlung und Vermittlung beigelegt werden sollen. Das Gelingen dieses Vermittlungsverfahrens ist ein erfreuliches Beispiel guteidgenössischer Zusammenarbeit.

Im Anschluss an die Unterzeichnung der Vereinbarung offerierte der Vorsteher des EDI den Verfahrensbeteiligten eine Kappeler Milchsuppe. Dies in Erinnerung an die gütliche Einigung im ersten – unblutigen - Kappeler Krieg zwischen reformierten und katholischen Kantonen.        


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