Stickstoffausstoss: Die Schweiz wird ihre Reduktionsziele bis 2020 nicht erreichen
Bern, 11.04.2013 - Verkehr, Industrie, Haushalt und Landwirtschaft stossen Stickstoffverbindungen aus, die sich negativ auf die Umwelt auswirken. Die Schweiz hat sich international verpflichtet, bis 2020 den Stickstoffausstoss zu reduzieren. Eine Studie, die das Bundesamt für Umwelt BAFU am 12. April 2013 publiziert hat, zeigt, dass diese Reduktionsziele nicht erreicht werden. Während der Stickstoffausstoss im Bereich Verkehr noch deutlich abnehmen wird, bleiben die Emissionen der Landwirtschaft knapp auf dem heutigen Niveau. In diesem Sektor ist das Potenzial zur Reduktion am grössten.
Die durch Verkehr, Industrie, Haushalt und Landwirtschaft ausgestossenen Stickstoffverbindungen gelangen in grossen Mengen in Luft, Boden und Wasser. Die Stickstoffverbindungen wirken sich in vielfältiger Weise negativ auf die Umwelt aus (siehe Kasten 1). Bereits in den Botschaften zu den Agrarpolitiken 2007 und 2011 hat der Bundesrat Ziele zur Minderung des Stickstoffausstosses festgelegt. Auch in der Agrarpolitik 2014-2017 wird eine Reduktion der Stickstoffe angestrebt. Bereits 2003 und 2009 hatte der Bundesrat zudem Berichte mit Empfehlungen über die Reduktion der Umweltrisiken von Düngern und Pflanzenschutzmitteln verabschiedet.
Die neuen Ergebnisse zeigen, wie sich die Stickstoffflüsse bis 2020 in einem wahrscheinlichen «Basisszenario» entwickeln werden. Weiter werden in drei so genannten «Wenn-Dann-Analysen» die Einflüsse zusätzlicher, aktueller politischer Entwicklungen bis 2020 auf den Stickstoffkreislauf betrachtet. Dazu gehören z. B. die neu ausgerichtete Energiestrategie 2050, die vollständige Umsetzung von Massnahmen des Luftreinhalte-Konzept des Bundesrats sowie ein Massnahmenpaket zur Reduktion des Stickstoffausstosses aus der Landwirtschaft durch Anwendung von besten verfügbaren Techniken.
Im Basisszenario wird bis 2020 keines der national und international verbindlichen Reduktionsziele erreicht (siehe Kasten 2). Wenn alle Massnahmen des Luftreinhaltekonzepts sowie die neue Energie- und Klimapolitik wie geplant umgesetzt werden, können immerhin einzelne Ziele erreicht werden. Beim Verkehr ist eine deutliche Abnahme (36% gegenüber 2005) zu erwarten. Im Bereich Abwasser kompensieren technische Verbesserungen bei der Abwasserreinigung die Mehrbelastung durch die wachsende Bevölkerung. In der Landwirtschaft sind nur kleine Veränderungen zu erwarten, obwohl beträchtliche Reduktionspotenziale vorhanden wären, bsp. durch die Anwendung der besten verfügbaren Techniken.
Wird der Stickstoffkreislauf verbessert, wirkt sich dies positiv auf die Biodiversität, die Qualität der Gewässer im In- und Ausland (Nordsee) sowie auf die Luft- (Volksgesundheit) und die Bodenqualität (Bodenfruchtbarkeit, Nahrungsmittel) aus.
KASTEN 1
Bedeutung von Stickstoff und seinen Verbindungen
Stickstoff ist ein Schlüsselelement für die gesamte belebte Natur. Er ist der wesentliche Baustein für die Produktion von Eiweiss und somit für unsere Nahrung. In der Landwirtschaft wird Stickstoff in Form von Hof-, Recycling-, organischem und Mineraldünger eingesetzt. Kraftfutter und biologische Sickstofffixierung durch Leguminosen sind weitere Quellen. Aus Verkehr, Industrie, Haushalt und Landwirtschaft gelangen grosse Mengen Stickstoffverbindungen als Stickoxide, Ammoniak, Nitrat und Lachgas in Luft, Boden und Wasser. Diese können Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden und Gewässer schädigen. Lachgas ist ein starkes Klimagas, das die Klimaerwärmung verstärkt. Ammoniak und Stickoxide tragen zur Versauerung und Überdüngung von Ökosystemen bei und beeinträchtigen die Gesundheit. Nitrat verringert den Sauerstoff in Gewässern und flachen Meere wie der Nordsee. Kritische Belastungsgrenzen für Stickstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme werden immer wieder grossräumig überschritten.
KASTEN 2
Internationale Verpflichtungen
Die Problematik des Stickstoffausstosses und die Auswirkungen auf die Umwelt sind national und international von Bedeutung. Im Rahmen internationaler Abkommen (Genfer Konvention/Göteborg-Protokoll, Kyoto-Protokoll, OSPAR-Übereinkommen, Internationale Nordseeschutz-Konferenzen, Internationale Kommission zum Schutz des Rheins und Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee) hat sich die Schweiz verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um den Ausstoss von Stickstoffverbindungen zu vermindern. Um diese Verpflichtungen zu erfüllen, reguliert die Schweiz den Stickstoffhaushalt mit Bestimmungen im Umweltschutz-, Verkehrs-, Gewässerschutz- und Landwirtschaftsrecht (siehe http://www.bafu.admin.ch/luft/00575/11210/index.html?lang=de).
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