Engagement der Schweiz für die Menschenrechte in Tadschikistan

Bern, 10.04.2013 - Artikel - Vom 8. bis 10. April 2013 fand in Bern und Zürich die vierte Runde der Menschenrechtskonsultationen zwischen der Schweiz und Tadschikistan statt. In Tadschikistan ist vor wenigen Tagen ein seit mehreren Jahren erwartetes Gesetz über häusliche Gewalt in Kraft getreten, bei dessen Erarbeitung die Schweiz Unterstützung geleistet hat.

Die Menschenrechtskonsultationen zwischen der Schweiz und Tadschikistan finden einmal pro Jahr statt. Sie stellen den Höhepunkt der seit 2010 institutionalisierten regelmässigen Zusammenarbeit dar und bieten den beiden Partnern Gelegenheit, Bilanz über ihre Fortschritte im Bereich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte zu ziehen.

Bei den Konsultationen in Bern und Zürich wurden folgende Themen diskutiert: Vorbereitung und Follow-up der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) des Menschenrechtsrats, Frauenrechte und häusliche Gewalt, Situation von Migrantinnen und Migranten, Todesstrafe, Haft und Folter.

Die Schweizer Delegation wurde von Botschafter Paul Koller, Sonderbotschafter für Menschenrechte der Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) des EDA, geleitet. Die tadschikische Delegation setzte sich aus zwei Regierungsvertretern und zwei Parlamentsmitgliedern zusammen. Es war das erste Mal, dass Parlamentarier an den offiziellen Konsultationen teilnahmen.

Die Präsenz der Parlamentsmitglieder ist auf die wichtige Rolle zurückzuführen, die diese bei der Ausarbeitung des Gesetzes über häusliche Gewalt spielten. Der Gesetzesentwurf war fast zehn Jahre lang blockiert gewesen. Das EDA setzte sich für die Wiederaufnahme des bestehenden Entwurfs und die Suche nach Lösungen zur Überwindung der Blockade ein, indem es die Initiative einer Arbeitsgruppe, der Parlaments- und Regierungsmitglieder angehörten, unterstützte und koordinierte. Dieser Ansatz hat sich als erfolgreich erwiesen. Das Gesetz, das insbesondere festhält, welche Gremien und Organisationen für die Anzeige und die Prävention häuslicher Gewalt und deren Folgen zuständig sind, wurde im März vom tadschikischen Präsidenten unterzeichnet. Dazu kommen weitere Fortschritte, die im Rahmen der Konsultationen erzielt werden konnten. Die Schweiz hat seit 2010 mehrere Projekte und Initiativen unterstützt, dank deren in Tadschikistan sehr konkrete Fortschritte im Menschenrechtsbereich erzielt werden konnten.

Die tadschikische Delegation wurde zudem von Ständerat Hans Altherr im Parlament empfangen. Dieser hatte Tadschikistan letztes Jahr als Ständeratspräsident einen offiziellen Besuch abgestattet. Das Treffen erlaubte es der Delegation, das politische System der Schweiz kennenzulernen.


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