Bundesamt für Kultur schreibt Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des gefährdeten beweglichen kulturellen Erbes aus

Bern, 11.04.2013 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) schreibt im Rahmen des Kulturgütertransfergesetzes Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes der Menschheit aus, welches gefährdet ist. Gesuche für das erste Semester können bis am 15. Mai 2013 und für das zweite Semester bis am 31. Oktober 2013 bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur eingereicht werden.

Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen Projekte Dritter zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes der Menschheit. Solche Projekte dienen der treuhänderischen Aufbewahrung besonders gefährdeter Kulturgüter im Krisenfall oder den Bestrebungen zum Erhalt des beweglichen kulturellen Erbes der Menschheit. Der Bund erbringt mit Finanzhilfen im Rahmen des Kulturgütertransfergesetzes einen Beitrag zur Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970, welche die Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut bezweckt.

Bisherige unterstützte Projekte des Bundes
Bereits 2012 wurden mit Finanzhilfen des Bundes solche Projekte gefördert. Dazu gehört ein Projekt der École suisse d'archéologie en Grèce zur Digitalisierung der Fundinventare und zur sicheren Lagerung der archäologischen Funde im Museum von Eritrea in Griechenland. Auch das gemeinsame Projekt des Museums Rietberg Zürich mit dem peruanischen Kulturministerium zur Konservierung präkolumbischer Kulturgüter und zur Schaffung eines Konservierungsateliers in Chavín de Huántar (Peru) erhielt Finanzhilfen des Bundes.

Weitere Projekte umfassten Massnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich des illegalen Handels mit beweglichen Kulturgütern. Die komplette Liste der 2012 vom Bundesamt für Kultur unterstützten Projekte gibt es unter: www.bak.admin.ch/kgt > Finanzhilfen bewegliches kulturelles Erbe.

Informationen zur Gesuchseingabe
Gesuche für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes können bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur eingereicht werden. Prioritär sind Projekte mit Staaten, welche mit der Schweiz eine bilaterale Vereinbarung im Kulturgüterbereich unterzeichnet haben. Es werden Projekte unterstützt, die bedrohte Objekte betreffen oder zur Sensibilisierung gefährdeter beweglicher Kulturgüter dienen. Gefördert werden ausserdem. Vorhaben von und in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (NGOs und GOs), welche auf dem Gebiet des Kulturgüterschutzes spezialisiert sind.

Das Bundesamt für Kultur entscheidet jeweils im Mai und November anlässlich der Koordinationssitzung mit der Politischen Direktion und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit über die Finanzhilfegesuche. Eingabefristen für die Einreichung eines Finanzhilfegesuches sind der 15. Mai 2013 für das erste Semester und der 31. Oktober 2013 für das zweite Semester.

Zusätzliche Informationen über Finanzhilfen zu Gunsten der Erhaltung des kulturellen Erbes und das Formular zur Einreichung eines Finanzhilfeantrags sind unter www.bak.admin.ch („Finanzhilfen bewegliches kulturelles Erbe“) zu finden.


Adresse für Rückfragen

Benno Widmer, Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Sektion Museen und Sammlungen, Bundesamt für Kultur, +41 (0)31 322 03 25, Benno.Widmer@bak.admin.ch

Marco Eichenberger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Sektion Museen und Sammlungen, Bundesamt für Kultur, +41 (0)31 322 03 25, Marco.Eichenberger@bak.admin.ch


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