EKK - Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) empfiehlt die Beibehaltung der obligatorischen Herkunftsdeklaration für Lebensmittel

Bern, 14.03.2013 - Wer heute Lebensmittel in Verkehr bringt, ist verpflichtet das Produktionsland auf der Verpackung zu deklarieren. Diese Bestimmung soll mit der Revision des Lebensmittelgesetzes nun stark aufgeweicht werden.

Am 20. März 2013 wird der Nationalrat über die Revision des Lebensmittelgesetzes debattieren. Angesichts der jüngsten Lebensmittelskandale und der Entscheide der vorberatenden Kommission des Nationalrates hat sich die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) an ihrer Sitzung vom 7. März 2013 mit der Problematik der Transparenz in der Lebensmittelkette auseinandergesetzt. Sie stellt fest, dass das Vertrauen der Konsumenten in die Lebensmittelproduktion und den Lebensmittelhandel in den letzten Jahren stark abgenommen hat. 

Die EKK hat deshalb eine Empfehlung zu Handen des Bundesrates verabschiedet, in welcher sie ihn auffordert, sich anlässlich der bevorstehenden Beratungen über das neue Lebensmittelgesetz im Parlament für die Beibehaltung der Verpflichtung zur Produktionslandangabe stark zu machen.


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Prof. Dr. Pascal Pichonnaz, Vizepräsident EKK, pascal.pichonnaz@unifr.ch, 026 300 80 29



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