Der Bundesrat will die Aufwandbesteuerung beibehalten

Bern, 08.03.2013 - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung ab. Er hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Der Bundesrat weist in seiner Begründung insbesondere auf den Beschluss von National- und Ständerat vom Herbst 2012 zur Verschärfung der Aufwandbesteuerung hin. Die Abschaffung der Aufwandbesteuerung würde von diesem Beschluss abweichen.

Am 28. September 2012 beschlossen die eidgenössischen Räte, die Aufwandbesteuerung zu verschärfen, um ihre Akzeptanz zu stärken. Der Bundesrat sieht in diesem Beschluss einen Kompromiss zwischen dem Anliegen der Steuergerechtigkeit und jenem der Standortattraktivität, wie es insbesondere auch von den Kantonen mitgetragen wird. Eine Abschaffung der Aufwandbesteuerung würde diesem Kompromiss zuwider laufen. Der Bundesrat anerkennt zudem die Bedeutung, welche die Aufwandbesteuerung für die Fiskaleinnahmen, die Volkswirtschaft und die Standortattraktivität in einigen Kantonen hat. Aus diesen Gründen will er die Initiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen.

Die Initiative wurde am 19. Oktober 2012 eingereicht. Sie verlangt, die Aufwandbesteuerung und Steuerprivilegien für natürliche Personen zu verbieten. In fünf Kantonen wurde die Aufwandbesteuerung in den vergangenen Jahren abgeschafft, in vier Kantonen wurde sie verschärft. Für die direkte Bundessteuer gilt sie weiterhin überall. Bund, Kantonen und Gemeinden brachte die Aufwandbesteuerung im Jahr 2010 668 Millionen Franken Steuereinnahmen.


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