Krankenversicherung: Keine finanzielle Benachteiligung bei Komplikationen während einer Schwangerschaft

Bern, 08.03.2013 - Der Bundesrat unterstützt die parlamentarische Initiative «Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Gleichbehandlung». Sie fordert, dass die Behandlungskosten bei Komplikationen während einer Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung in der Grundversicherung befreit werden.

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind die Leistungen bei Mutterschaft von der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) befreit. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat diese Bestimmung jedoch so ausgelegt, dass Behandlungskosten, die während einer Schwangerschaft durch Komplikationen entstehen, als Krankheitskosten gelten und der Kostenbeteiligung unterstehen. Einzig bei Frauen, deren Schwangerschaft komplikationslos verläuft, wird keine Kostenbeteiligung erhoben. Dadurch werden Frauen benachteiligt, bei denen es während der Schwangerschaft zu Komplikationen kommt. Diese Benachteiligung will die parlamentarische Initiative beseitigen.

Der Bundesrat schliesst sich in seiner Stellungnahme dem Anliegen der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates an und unterstützt die entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Dem Entscheid, Leistungen bei Mutterschaft von der Kostenbeteiligung zu befreien, liegen gesellschafts- und familienpolitische Absichten zugrunde. Die zusätzlichen Kosten für die Krankenversicherung sind begrenzt, da es sich allein um die entfallende Franchise und den Selbstbehalt handelt.


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