Der Bundesrat lanciert den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen»

Bern, 08.03.2013 - In der Schweiz sterben heute immer wieder Menschen, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Der Bundesrat lanciert deshalb den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen». Er orientiert sich dabei an Ländern wie Spanien und Österreich, welche die Zahl der Organspenden deutlich und nachhaltig erhöhen konnten, indem sie verschiedene Massnahmen gebündelt und gezielt umgesetzt haben. Unabhängig davon möchte der Bundesrat im Transplantationsgesetz mehr Klarheit und Sicherheit für Betroffene, Angehörige und medizinische Fachpersonen schaffen. Er überweist eine entsprechende Botschaft ans Parlament.

Zurzeit stehen in der Schweiz rund 1100 Personen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die Tendenz ist steigend. Mit 400 – 500 Organen, die jährlich transplantiert werden, kann der Bedarf nicht gedeckt werden. Damit die Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken erhöht werden kann, müssen diverse Massnahmen in einem Aktionsplan gebündelt und koordiniert umgesetzt werden. Das zeigen Beispiele aus dem Ausland, die für den Bericht «Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken in der Schweiz» untersucht wurden. Länder wie Spanien, die USA, Australien oder Österreich konnten ihre Spendezahlen auf diese Weise beachtlich und nachhaltig steigern. In Australien beispielsweise konnte die Anzahl der Organspenderinnen und -spender von 200 im Jahr 2007 auf 300 im Jahr 2010 erhöht werden.
Kernelemente dieser Aktionspläne sind der Einsatz gut ausgebildeter Koordinationspersonen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, die Sicherstellung eines verbindlichen Spendeprozesses in allen Spitälern, der Aufbau einer nationalen Stelle für das Organspendewesen sowie eine intensive Information der Bevölkerung.

Zustimmungsregelung bleibt bestehen

Die Schweiz nimmt nun ebenfalls einen Aktionsplan in Angriff, der sich an diesen erfolgreichen Beispielen orientiert. Der Bundesrat will noch in diesem Jahr mit den Kantonen und Akteuren zusammen die Schwerpunkte definieren, die bis 2017 umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, die Anzahl der Organspenderinnen und -spender von heute rund 100 auf 160 pro Jahr zu erhöhen.
Der Bundesrat hat sich bereits entschieden, die Widerspruchlösung nicht aufzunehmen. Sie würde bedeuten, dass alle Menschen mit einer Organspende einverstanden sind, wenn sie sich nicht aktiv dagegen ausgesprochen haben. Bei diesem Entscheid stützte er sich zum einen auf die Nationale Ethikkommission, die mit dieser Lösung die Persönlichkeitsrechte als gefährdet erachtet. Zum andern konnte der Bericht keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Widerspruchslösung und der Anzahl transplantierbarer Organe herstellen. Dies zeigen auch die Erfahrungen in der Schweiz: In den meisten Kantonen galt vor der Einführung des Transplantationsgesetzes Anfang Juli 2007 die Widerspruchslösung. Diese Kantone wiesen jedoch keine höheren Spenderaten auf. Es war sogar so, dass das Tessin, das die Zustimmungslösung anwendete, die höchste Anzahl Organspender verzeichnete.

Mit dem Bericht «Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken in der Schweiz» beantwortet der Bundesrat die drei Postulate Gutzwiller (10.3703), Amherd (10.3701) und Favre (10.3711) aus dem Jahr 2010.

Der Bundesrat überweist die Botschaft zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes ans Parlament

Unabhängig vom Bericht legt der Bundesrat auch die Botschaft zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes vor. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ihre Angehörigen mit einer Krankenversicherung in der Schweiz sollen bei der Zuteilung von Organen zur Transplantation künftig gleich behandelt werden wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Zudem sollen Bestimmungen geändert werden, bei deren Anwendung sich Probleme und Unsicherheiten ergeben haben. Die nächsten Angehörigen sollen künftig bereits dann für eine Organentnahme angefragt werden dürfen, wenn entschieden ist, dass die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden. Zudem wird geregelt, wann bei urteilsunfähigen Spenderinnen und Spendern vorbereitende medizinische Massnahmen im Hinblick auf eine Organentnahme vorgenommen werden können. Ein weiterer Aspekt betrifft die finanzielle Absicherung von Lebendspenderinnen und -spendern. Die Versicherer werden verpflichtet, die Kosten für die Nachsorge als einmalige Pauschale an den Lebendspende-Nachsorgefonds zu entrichten. Die Mittel dieses Fonds werden für das Lebendspende-Nachsorgeregister verwendet, an dessen Kosten sich neu auch der Bund beteiligt. Mit dieser Gesetzesrevision wird die Motion Maury Pasquier (08.3519) vom 24. September 2008 umgesetzt.


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