Verordnungsänderung ermöglicht effizienteren Vollzug der Quellensteuer

Bern, 01.03.2013 - Künftig können Arbeitgebende die Quellensteuerabrechnungen bei den Kantonen elektronisch einreichen. Dadurch wird die Abwicklung des Quellensteuerverfahrens sowohl für die Arbeitgebenden als auch für die Steuerbehörden markant vereinfacht. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, hat eine entsprechende Verordnungsänderung unterzeichnet, die auf Anfang 2014 in Kraft treten wird.

Mit Hilfe einer Lohnsoftware (ELM/Quellensteuer) können künftig die Quellensteuerabrechnungen bei den Kantonen elektronisch eingereicht werden. Die medienbruchfreie Bearbeitung der relevanten Quellensteuerdaten fördert die Effizienz im Büroalltag und senkt die Fehlerquote, welche bei einer manuellen Bearbeitung der Daten generell höher ausfällt. Die elektronische Übermittlung ist für die Arbeitgebenden nicht zwingend; sie können wie bisher Papierformulare verwenden.

Die technische Umsetzung bedarf der schweizweiten Vereinheitlichung der Quellensteuertarife hinsichtlich deren Bezeichnung und Anwendung. Mit der rechtzeitigen Verabschiedung der Änderung der EFD-Verordnung bleibt den Kantonen Zeit, die notwendigen Anpassungen auch in ihrem Recht vorzunehmen und die Arbeitgebenden über die Änderungen zu informieren.


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