Bundesrat prüft Dübendorf zivilaviatisch weiter zu nutzen

Bern, 28.02.2013 - Der Bundesrat hält aus grundsätzlichen Überlegungen vorderhand an einer fliegerischen Nutzung der Piste des Militärflugplatzes Dübendorf fest. Er hat deshalb das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem VBS ein öffentliches Einladungsverfahren durchzuführen, damit mögliche Interessenten eine Offerte als Betreiber des Flugplatzes für einen Zeitraum von 20 Jahren einreichen können. Das UVEK wird dem Bundesrat bis spätestens Mitte 2014 über die Ergebnisse Bericht erstatten. Das VBS kann die Piste aus finanziellen Gründen mittelfristig nicht mehr weiter betreiben.

Mit dem Stationierungskonzept von 2005 hatte das VBS entschieden, Dübendorf längstens bis Ende 2014 als Militärflugplatz zu nutzen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee wird das VBS ein neues Stationierungskonzept erarbeiten und entscheiden, welche militärischen Nutzungen am Standort Dübendorf bleiben. Bereits jetzt hat sich aufgrund der finanziellen Vorgaben gezeigt, dass das VBS die Piste nicht mehr weiter betreiben, sondern langfristig höchstens eine Basis für Helikopter aufrecht erhalten kann. Wann die Nutzung der Piste eingestellt wird und ob eine Helikopterbasis bleibt, kann erst mit dem neuen Stationierungskonzept definitiv entschieden werden.

Der Flugplatz Dübendorf stellt aus Sicht der Luftfahrt eine einmalige Reserve dar, insbesondere in Verbindung mit dem Flughafen Zürich-Kloten. Der Bundesrat hat im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt den Auftrag erteilt, eine vermehrte zivile Mitbenützung des Flugplatzes zu prüfen. Das UVEK und das VBS haben deshalb eine Studie über die Machbarkeit und die wirtschaftlichen und raumplanerischen Auswirkungen einer militärisch-zivilen Nutzung erarbeitet. Die Studie kommt zum Schluss, dass die untersuchten fliegerischen Nutzungsvarianten betrieblich machbar sind und ein Teil des Flugplatzareals für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden kann. Ein ziviler Flugbetrieb dürfte aber kaum rentabel sein. Die Ergebnisse der Studie werden nach dem Beschluss des Bundesrates veröffentlicht.

Der Bundesrat will nun konkret abklären, ob sich ein Betreiber des Flugplatzes für einen Zeitraum von 20 Jahren finden lässt. Er hat deshalb das UVEK beauftragt, ein öffentliches Einladungsverfahren durchzuführen und ihm bis Mitte 2014 Bericht über die Ergebnisse zu erstatten. Der Bundesrat geht dabei von einem zivilen Flugfeld für die Geschäftsfliegerei, Leichtaviatik und Werkfliegerei ohne Linien- oder regelmässigen Charterverkehr aus, das auch militärisch mitbenützt werden kann. Er hat das UVEK beauftragt, bei der Vorbereitung des Verfahrens auch die Zürcher Behörden mit einzubeziehen.


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