Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Initiative „für eine öffentliche Krankenkasse“

Bern, 27.02.2013 - Der Bundesrat stellt der Volksinitiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser soll vor allem die Risikoselektion der Krankenversicherer verringern, und zwar mit einer Rückversicherung für sehr hohe Kosten und einer weiteren Verfeinerung des Risikoausgleichs. Zudem soll eine striktere Trennung von Grund- und Zusatzversicherung die Transparenz erhöhen. Der Entwurf geht nun in die Vernehmlassung. Die Volksinitiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ lehnt der Bundesrat ab.

Die Initiative wurde im Mai 2012 eingereicht und strebt einen fundamentalen Kurswechsel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an. Ihr Ziel ist es, für alle Versicherten eine öffentliche Krankenkasse zu schaffen.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Er ist der Ansicht, dass eine Mehrzahl von Versicherern in der sozialen Krankenversicherung gegenüber einem Monopol klare Vorzüge aufweist. Das aktuelle System – basierend auf dem Prinzip des regulierten Wettbewerbs – funktioniert gut und soll beibehalten werden. Mit dem Gegenvorschlag will der Bundesrat indes notwendige Anpassungen vornehmen, damit das System optimal funktionieren kann. 
 
Mit der Errichtung einer Rückversicherung für sehr hohe Kosten und einer weiteren Verfeinerung des Risikoausgleichs will der Bundesrat der Risikoselektion der Krankenversicherer entgegen wirken. Sobald die Behandlungskosten einer versicherten Person zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eine bestimmte Höhe  überschreiten, übernimmt die Rückversicherung 80% der darüber liegenden Kosten. Für die versicherte Person hat diese Massnahme keine Konsequenz.

Für die Vernehmlassung stellt der Bundesrat zwei Schwellenwerte zur Diskussion. Sie stellen keine feste Grösse dar und beziehen sich jeweils auf die Leistungen, welche jeder Versicherte im Jahr zuvor durchschnittlich bezogen hatte. Der Bundesrat wird nach der Vernehmlassung entscheiden, welchen Wert er in der Botschaft dem Parlament vorschlägt.

Die höhere Variante setzt beim zwölffachen Wert der durchschnittlich vergüteten Leistungen an. Damit übernähme die Rückversicherung künftig rund 7 Prozent der Leistungen, die heute von der sozialen Krankenversicherung bezahlt werden. Der Schwellenwert würde derzeit bei rund 32‘000 Franken liegen.

Die tiefere Variante legt den Schwellenwert beim Sechsfachen der durchschnittlich vergüteten Leistungen fest. Die Rückversicherung würde hier rund 18 Prozent der Kosten abdecken. Der Schwellenwert läge derzeit bei rund 16‘000 Franken.

Beim höheren Schwellenwert werden weniger Leistungen von der Rückversicherung für sehr hohe Kosten übernommen. Entsprechend ist der Handlungsspielraum, den die Versicherer zur Verfügung haben, bei diesem Schwellenwert grösser. Aus diesem Grund bevorzugt der Bundesrat den höheren Schwellenwert.

Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten wird durch einen fixen Prämienanteil pro Versicherten finanziert; dieser wird nach Kanton abgestuft. Die Krankenkassen müssen sich an allen Kosten, die über dem Schwellenwert liegen, mit 20 Prozent beteiligen. Vorgesehen ist, dass die Gemeinsame Einrichtung KVG, die bereits heute für den Risikoausgleich zuständig ist, auch die Rückversicherung für sehr hohe Kosten durchführt.

Neu soll zudem der Risikoausgleich weiter verfeinert werden und um weitere Indikatoren, die auf ein erhöhtes Krankheitsrisiko hindeuten, ergänzt werden. Zu denken ist in diesem Rahmen insbesondere an die Medikamentenkostengruppen.

Mit der  Rückversicherung für sehr hohe Kosten und der weiteren Verfeinerung des Risikoausgleichs wird die solidarische Finanzierung der Grundversicherung gestärkt.

Als zweites Element sieht der indirekte Gegenvorschlag eine striktere Trennung von Grund- und Zusatzversicherung vor. Die Grund- und Zusatzversicherungen sollen künftig von unterschiedlichen juristischen Einheiten geführt werden, zwischen denen im Bereich Leistungen Informationsbarrieren bestehen. Diese Trennung verhindert den Austausch von Versichertendaten und erhöht gleichzeitig die Transparenz.


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