Keine Änderungen im Stiftungsrecht notwendig

Bern, 27.02.2013 - Der Bundesrat will auf eine Revision des Stiftungsrechts und der Stiftungsaufsicht verzichten. Zu diesem Schluss kommt er in zwei Berichten, die er am Mittwoch verabschiedet hat. Eine vertiefte Prüfung hat ergeben, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen notwendig sind. Er beantragt deshalb dem Parlament, eine entsprechende Motion abzuschreiben.

Die Motion Luginbühl 09.3344 verlangt, dass die zivilrechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen für Stiftungen an die europäische Entwicklung angepasst werden sollen. Nach einer ersten Einschätzung im Februar 2011 beauftragte der Bundesrat das EJPD zusammen mit dem EFD, den Kantonen und den interessierten Kreisen zu prüfen, ob und wie das Stiftungsrecht geändert werden soll.

Der Bericht zeigt auf, dass die Zielsetzung der Motion als eine langfristige Daueraufgabe verstanden werden muss, den Stiftungsstandort Schweiz auch für die Zukunft nachhaltig zu stärken. Aus heutiger Sicht sind jedoch keine gesetzgeberischen Massnahmen erforderlich, um die Attraktivität des Stiftungstandortes Schweiz zu steigern. Der Bundesrat will die internationalen Entwicklungen im Bereich der Stiftungen aber aufmerksam verfolgen und regelmässig prüfen, ob das schweizerische Stiftungsrecht konkurrenzfähig bleibt. Aus diesem Grund beantragt er dem Parlament, die Motion Luginbühl abzuschreiben.

Kein Oberaufsichtsmodell

Der Bundesrat hat zudem einen Bericht des Eidgenössischen Departementes des Innern zur Kenntnis genommen. Das EDI hat unter Einbezug des EFD und der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden geprüft, ob die bisherige Aufsicht über Stiftungen durch ein Modell der Oberaufsicht ersetzt werden soll. Der Bericht kommt zum Schluss, dass auf die Einführung eines Oberaufsichtsmodells bei den Stiftungen verzichtet wird. Aufgrund der Vielfalt der Stiftungszwecke und der Stiftungstätigkeiten wäre es nicht möglich, einer neuen Oberaufsichtsbehörde sinnvolle Aufgaben zu übertragen.

Damit jedoch die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) ihren Aufgaben auch mit der stetig wachsenden Anzahl Stiftungen nachkommen kann, hat der Bundesrat beschlossen, die ESA um 650 Stellenprozente (auf 1300 Stellenprozente) auszubauen. Im Zuge der Optimierung und um die gestiegenen Anforderungen in Bezug auf die finanzielle Aufsicht gegenüber den Stiftungen zu erfüllen, sollen gezielt auch ausgewiesene Finanzfachkräfte rekrutiert werden. Der Personalausbau wird über Gebühren finanziert und ist für den Bund haushaltsneutral.


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