Die Schweiz begrüsst die Empfehlungen der Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrates zur Gewährleistung der strafrechtlichen Verantwortung in Syrien

Bern, 18.02.2013 - In ihrem heute veröffentlichten Bericht fordert die unabhängige Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrates zu Syrien die internationale Gemeinschaft auf, sich für die Gewährleistung der strafrechtlichen Verantwortung und für den Kampf gegen die Straflosigkeit einzusetzen. Auch der UNO-Sicherheitsrat müsse geeignete Massnahmen ergreifen, damit die im syrischen Konflikt begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen untersucht und die Verantwortlichen aller Konfliktparteien vor Gericht gebracht werden. Die Schweiz begrüsst die Empfehlungen der Kommission.

Die unabhängige Untersuchungskommission zu Syrien wurde vom UNO-Menschenrechtsrat etabliert und hat den Auftrag, alle seit März 2011 in Syrien begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. In ihrem heute veröffentlichten Bericht bestätigt die Kommission, dass in Syrien Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und schwere Verletzungen der Menschrechte begangen werden.

Die Kommission hält fest, dass die Verantwortung für die Strafverfolgung primär bei den syrischen Behörden liegt. Diese haben aber bisher keine Anstalten getroffen, die Vorwürfe wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in fairen und unabhängigen Gerichtsverfahren zu untersuchen. Ergänzend zur Verantwortung des syrischen Staates sei es die Aufgabe der verschiedenen Akteure in Syrien sowie der internationalen Gemeinschaft, das anhaltende Klima der Straflosigkeit zu unterbinden und sich für Gerechtigkeit in Syrien einzusetzen.

Solange die nationalen Behörden ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, ist es die dringende Aufgabe des UNO-Sicherheitsrates, der UNO-Mitgliedstaaten und regionaler Organisationen, die strafrechtliche Verantwortung sicherzustellen. Die Kommission empfiehlt dem Sicherheitsrat, die gerichtliche Behandlung der in Syrien begangenen Verbrechen zu veranlassen. Als entsprechende Möglichkeit wird die Überweisung der Situation an den Internationalen Strafgerichtshof genannt.

Diese Empfehlung der Kommission deckt sich mit der Forderung, welche die Schweiz am 14. Januar 2013 in einem Brief an den UNO-Sicherheitsrat gestellt hat und die von 57 weiteren Staaten unterstützt wird. Die Schweiz ist überzeugt, dass ohne konsequentes Vorgehen gegen die Straflosigkeit in Syrien kein nachhaltiger Frieden möglich ist.

Das Mandat der Untersuchungskommission läuft Ende März aus. Die Schweiz wird sich an der kommenden Session des Menschenrechtsrates dafür einsetzen, dass das Mandat verlängert wird.

Der syrische Bürgerkrieg forderte nach UNO-Angaben bereits nahezu 70‘000 Todesopfer.


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