Auswirkung der Personenfreizügigkeit auf die Löhne in der Schweiz

Bern, 18.02.2013 - Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU im Jahr 2002 wurden deren Auswirkungen auf die Löhne in der Schweiz verschiedentlich wissenschaftlich untersucht. Im Auftrag des SECO hat die Universität Genf eine weitere Studie auf Basis der aktuellsten Lohnerhebungen erstellt. Die Studie zieht eine mehrheitlich positive Bilanz und kommt zum Schluss, dass die geschätzten Folgen der Zuwanderung insgesamt gering und nur bei gewissen Berufsgruppen negativ sind.

Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (und der EFTA) ist seit über zehn Jahren in Kraft. In diesem Zeitraum wurde der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt schrittweise liberalisiert. Schweizer Unternehmen nutzen seither die erweiterten Möglichkeiten zur Rekrutierung von Fachkräften rege. Damit gewann die Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum in den letzten Jahren stark an Bedeutung. Auch ausländische Unternehmen nutzen vermehrt die Möglichkeit, bis zu neunzig Tage im Kalenderjahr bewilligungsfrei eine Dienstleistung in der Schweiz zu erbringen.

Im Zusammenhang mit dieser Öffnung des Arbeitsmarktes bestand die Befürchtung, dass eine zunehmende Zuwanderung die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz negativ beeinflussen könnte. Deshalb waren die Auswirkungen der Zuwanderung im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit auf das Lohngefüge in der Schweiz bereits in der Vergangenheit Thema verschiedener wissenschaftlicher Studien. Im Jahr 2011 hat das SECO beim Observatoire Universitaire de l’Emploi der Universität Genf eine weitere Studie in Auftrag gegeben, welche die aktuellsten Daten der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik mitberücksichtigt. Die Studie ergänzt damit die bisherigen Analysen zu diesem Thema. Sie reiht sich in die Mehrheit der Studien ein, die nur geringe Effekte feststellen. Die Autoren der Studie der Universität Genf ziehen eine mehrheitlich positive Bilanz.

Wichtigste Ergebnisse
Es konnte kein genereller Lohndruck bei Schweizer Arbeitnehmenden infolge der Personenfreizügigkeit festgestellt werden. Einzig bei Schweizer Arbeitnehmenden mit tertiärer Ausbildung (Universität, Fachhochschule oder höhere Berufsausbildung) und mittlerer Berufserfahrung (6 bis 25 Jahren) wird im Vergleich zu einem Szenario, bei dem die Ausländeranteile seit 2004 konstant bleiben, ein geringer Lohndruck festgestellt – die Reallöhne wären hier ohne Anstieg der Ausländeranteile im Jahr 2010 bis maximal 1.6% höher.

Es wird eine leicht positive Auswirkung der Personenfreizügigkeit auf die Löhne von Arbeitnehmenden mit primärem Ausbildungsabschluss (ohne Berufsbildung oder tertiärem Abschluss) geschätzt. Ausserdem wird ein leichter Lohndruck bei ansässigen ausländischen Arbeitnehmenden mit primärer und tertiärer Ausbildung vermutet. Bei Arbeitnehmenden mit sekundärer Ausbildung hat die Personenfreizügigkeit einen schwachen aber generell positiven Einfluss.


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