Bundesrat setzt revidierte Störfallverordnung in Kraft

Bern, 13.02.2013 - Der Bundesrat hat am 13. Februar 2013 die revidierte Störfallverordnung auf den 1. April 2013 in Kraft gesetzt. Neu unterliegen auch Erdgashochdruck- und Erdölleitungen der Störfallverordnung. Damit werden die Risiken für diese Anlagen aufgezeigt und mit gezielten Massnahmen reduziert. Raumplanung und Störfallvorsorge werden zudem besser koordiniert, um die Sicherheit in der dicht bebauten Schweiz für die Bevölkerung zu erhöhen.

Die Störfallverordnung (StFV) schützt die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schäden infolge von Unfällen mit chemischen Gefahrenpotentialen wie z.B. dem Grossbrand von Schweizerhalle 1986. Die Aufnahme der Rohrleitungsanlagen (Erdgashochdruck- und Erdölleitungen) in die Störfallverordnung ermöglicht es, ihre Risiken aufzuzeigen, nach Wichtigkeit zu ordnen und diese mit gezielten Massnahmen zu reduzieren (siehe Kasten). Die Bundesämter für Umwelt BAFU und für Energie BFE sind zusammen mit der Erdgas- und Erdölindustrie daran, die Risiken des gesamten Rohrleitungsnetzes zu überprüfen (siehe Kasten). Diese Arbeit hat zum Ziel, die grössten Risiken bis spätestens im Jahr 2018 zu reduzieren.

Bessere Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge

Die revidierte Verordnung verbessert zudem die Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge, damit die Risiken in der Umgebung von Anlagen im Geltungsbereich der Störfallverordnung nicht weiter steigen. Damit wird der Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (04.3664) aus dem Jahre 2004 Folge geleistet, welche eine bessere Koordination von Raumplanung und Umweltschutz verlangt.

Während der Anhörung, welche vom 1. Februar 2012 bis am 7. Mai 2012 durchgeführt wurde, gingen vorwiegend positive Rückmeldungen ein. Der Bundesrat hat die revidierte Störfallverordnung am 13. Februar 2013 auf den 1. April 2013 in Kraft gesetzt.


KASTEN:
2200 Kilometer Erdgashochdruck- und 200 Kilometer Erdölleitungen

Durch die Schweiz verlaufen rund 2‘200 Kilometer Erdgashochdruckleitungen und rund 200 Kilometer Erdölleitungen. Bei Erdgashochdruckleitungen besteht für die Bevölkerung eine Gefahr durch die Wärmestrahlung, die entstehen kann, wenn nach einer Beschädigung Gas aus einer Leitung entweicht und sich entzündet. Erhöhte Risiken bestehen insbesondere in dicht besiedelten Gebieten.

Bei Erdölleitungen besteht die Gefahr hauptsächlich in der Verschmutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser durch auslaufende Brenn- und Treibstoffe. Die Behörden haben zusammen mit der Erdgas- und Erdölwirtschaft bereits mit den Arbeiten zur Risikoüberprüfung begonnen.

Neben den Erdgashochdruckleitungen gibt es in der Schweiz das Gasleitungsnetz im Niederdruckbereich mit einer Länge von rund 15‘000 Kilometern zur Versorgung der Wohngebiete. Dieses Netz untersteht nicht der Bundesaufsicht und wird auch nicht in den Geltungsbereich der Störfallverordnung aufgenommen.


Adresse für Rückfragen

Martin Merkofer, Abteilung Gefahrenprävention, Sektion Störfall- und Erdbebenvorsorge, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 325 10 93



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Der Bundesrat
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