Ausweisentzüge 2012 auf Vorjahresniveau

Bern, 12.02.2013 - Auf Schweizer Strassen mussten 2012 gut 76’000 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ihren Führerausweis abgeben, praktisch gleich viele wie im Jahr zuvor. Markant weniger Ausweise mussten wegen zu schnellen Fahrens und wegen des Nichtbeachtens von Signalen entzogen werden. Das zeigen die neusten Zahlen aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundesamts für Strassen (ASTRA).

Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 76'196 Führerausweise entzogen. Das sind 717 weniger als im Vorjahr. Hauptgründe sind wie in den letzten Jahren das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie Alkohol am Steuer. Die Ausweisent­züge wegen zu schnellen Fahrens nahmen um 4,2 Prozent auf 30'863 Fälle ab. Im Jahre 2010 wurde hier noch ein Allzeit-Höchststand festgestellt (35'427 Entzüge). Nur noch leicht abgenommen haben Massnahmen gegen alkoholisierte Lenkerinnen und Lenker. Die Entzüge (0,8 Promille und mehr) nahmen um 0,6 Prozent auf 17'105 Fälle ab, die Verwarnungen (0,5 - 0,79 Promille) um 4,5 Prozent auf 6'084 Fälle.

Bei den Ausweisentzügen wegen Unaufmerksamkeit und Ablenkung war 2012 nach der letztjährigen Abnahme nun wieder eine Zunahme zu verzeichnen. Die unerlaubte Verwendung von Kommunikations- und Multimediaelektronik wie Telefon oder Navigationsgeräten im Fahrzeug war Ursache von 10‘232 Ausweisentzügen (Vorjahr: 9575), was einer Zunahme von fast sieben Prozent entspricht.

Verschärfte Ausweisentzugsregelung greift 

Die meisten Ausweisentzüge waren auf einen bis drei Monate befristet (61,6 Prozent, Vorjahr: 62,8 Prozent). Führerausweisentzüge von sieben bis zwölf Monaten nahmen um 3,6 Prozent auf 3'351 Fälle ab. Ausweisentzüge, die länger als zwölf Monate dauern, haben von 1'517 auf 1'432 (minus 5,6 Prozent) ebenfalls erneut abgenommen. 20,6 Prozent der Ausweise mussten hingegen auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Dies entspricht einer Zunahme um knapp 4,5 Prozent (Vorjahr: Zunahme um 6,5 Prozent).

Das im Jahre 2005 eingeführte, verschärfte Recht (Kaskadensystem: stufenweise Verlängerung der Entzugsdauer für Wiederholungstäter - siehe unten) führt zu einer Abnahme der Anzahl Führerausweisentzüge. Wenn sich dieser Trend auch in den kommenden Jahren fortsetzt, ist das Hauptziel der Revision - die präventive Wirkung - erreicht.

Der 2005 eingeführte Führerausweis auf Probe schlägt sich ebenfalls in der Statistik nieder. So musste 2012 erneut mehr Personen der Ausweis annulliert werden, weil sie zwei zum Führerausweisentzug führende Widerhandlungen während der Probezeit begangen haben: Zunahme um 8,3 Prozent (Vorjahr: 17 Prozent) von 1625 auf 1760 Personen.

Erneut mehr verkehrspsychologische Untersuchungen 

Im letzten Jahr wurden in der Schweiz 4098 (2011: 3504) verkehrspsychologische Untersuchungen zur Abklärung der charakterlichen Eignung zum sicheren Fahren angeordnet. Dies bedeutet eine Zunahme von knapp 17 Prozent oder plus 594 Untersuchungen gegenüber 2011. Diese Entwicklung hat vor allem zwei Gründe:

  • Die Zunahme der Anzahl Annullierungen des Führerausweises auf Probe wirkt sich direkt aus. Einen neuen Führerausweis kann nur beantragen, wer an einer verkehrspsychologischen Untersuchung seine Fahreignung nachweisen kann.
  • 2005 wurde das Kaskadensystem für Wiederholungstäter eingeführt. Wer seither dreimal wegen schweren Widerhandlungen den Führerausweis abgeben musste, erhält den Führerausweis nach Ablauf einer Sperrfrist nur zurück, wenn er an der verkehrspsychologischen Untersuchung nachweist, dass er sich gebessert hat und wieder fahrgeeignet ist.

Die Ergebnisse der verkehrspsychologischen Untersuchungen zeigen, dass vielen Personen die charakterlichen Voraussetzungen zum sicheren Fahren fehlen. Diese müssen deshalb den Führerausweis auf unbestimmte Zeit abgeben (Zunahme um 128 auf 1'151 Fälle; plus 12,5 Prozent).   

Alterskategorien uneinheitlich 

Die meisten Ausweisentzüge sind weiterhin bei den 20- bis 29-Jährigen zu verzeichnen. Fast ein Drittel aller Entzüge (23‘950 Fälle, minus 1,5 Prozent gegenüber 2011) fallen in diese Alterskategorie. Ein leichter Rückgang ist nur noch bei den bis 49-Jährigen zu verzeichnen. Bei den 50-59-Jährigen ist eine Zunahme von 8,5 Prozent, bei den 60-69-Jährigen eine solche von 1,3 Prozent und bei den über 70-Jährigen eine leichte Zunahme zu verzeichnen (5459 Fälle, plus 1,4 Prozent). Die detaillierten Zahlen finden Sie in Tabellenform im Dokument "Auszug aus der ADMAS-Statistik 2012" im Anhang dieser Medienmitteilung.

Ausländische Verkehrssünder 

Die Zahl der Personen mit ausländischem Wohnsitz und Führerausweis, denen aufgrund einer verkehrsgefährdenden Widerhandlung verboten wurde, auf Schweizer Strassen ein Motorfahrzeug zu führen (befristetes Fahrverbot), hat im letzten Jahr abgenommen (Abnahme von 18'847 auf 17'595 Fälle; minus 6,6 Prozent).

Die Anordnung von Administrativmassnahmen gegen fehlbare Fahrzeuglenkerinnen und -lenker obliegt den Kantonen. Die Massnahmen werden in das zentrale ADMAS Register des ASTRA eingetragen und dienen der Beurteilung des automobilistischen Leumunds bei der Erteilung und beim Entzug von Führerausweisen. Anfang Jahr veröffentlicht das ASTRA die ADMAS-Statistik des Vorjahres.  

Verschärfte Administrativmassnahmen und Kaskadensystem seit 2005

Bei erneuten mittelschweren oder schweren Widerhandlungen verlängern sich seit 1.1.2005 die Mindestentzugsdauern stufenweise (Kaskade). Bei drei schweren Widerhandlungen oder vier mittelschweren Widerhandlungen innert 10 Jahren wird der Ausweis auf unbestimmte Zeit (mindestens aber für zwei Jahre) entzogen. Kann der auf diese Weise entzogene Ausweis wiedererteilt werden und begeht der Inhaber eine erneute Widerhandlung, wird ein Entzug für immer ausgesprochen.

Einteilung der Widerhandlungen:

  • Leichte Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 16-20 km/h, ausserorts um 21-25 km/h und auf Autobahnen um 26-30 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50 - 0,79 Promille), wobei sowohl das Verschulden als auch die Gefährdung lediglich als leicht qualifiziert werden müssen: Diese führen bei Ersttätern neben der Busse zu einer Verwarnung

  • Mittelschwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21-24 km/h, ausserorts um 26-29 km/h und auf Autobahnen um 31-34 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50- 0,79 Promille, wenn zusätzlich eine weitere leichte Widerhandlung vorliegt), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung weder als leicht noch als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Busse wird bei Ersttätern der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen

  • Schwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 25 km/h und mehr, ausserorts um 30 km/h und mehr und auf Autobahnen um 35 km/h und mehr, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,80 Promille und mehr oder Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe wird Ersttätern der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen.


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