Quellensteuerabkommen: Schweiz hat Vorauszahlung an Grossbritannien überwiesen

Bern, 30.01.2013 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat letzte Woche 500 Millionen Franken an Grossbritannien überwiesen. Damit kommt die Schweiz einer Verpflichtung nach, die im bilateralen Quellensteuerabkommen festgehalten ist. Die Vorauszahlung garantiert Grossbritannien einen Mindestbetrag auf noch nicht versteuerten Vermögen von britischen Steuerpflichtigen in der Schweiz.

Gestützt auf das Abkommen mit Grossbritannien, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, zahlten die Schweizer Banken 500 Millionen Franken an die ESTV. Die ESTV hat nun diesen Betrag als Sicherung für einen minimalen Steuerertrag aus der anonymen Nachbesteuerung an Grossbritannien überwiesen.

Die Rückzahlung dieser Vorauszahlung an die Schweizer Banken beginnt, sobald aus der Nachbesteuerung 800 Millionen Franken an die britische Steuerbehörde überwiesen sind. Hat das System der Vergangenheitsregularisierung 1,3 Milliarden Franken generiert, ist die Vorauszahlung vollständig an die Schweizer Banken zurück bezahlt. Die weiteren Zahlungen der Nachbesteuerung werden wiederum an die britische Steuerbehörde überwiesen. Das Quellensteuerabkommen mit Österreich, das ebenfalls am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen ist, sieht keine Vorauszahlung vor.

Betroffen von den beiden Quellensteuerabkommen sind alle britischen und österreichischen Steuerpflichtigen mit einem Bankkonto oder Wertschriftendepot in der Schweiz. Die Kunden bezahlen entweder eine Quellensteuer, die direkt von ihrem Konto abgezogen und anonym an ihren Wohnsitzstaat übermittelt wird oder sie müssen ihre Kontodaten offen legen. Die Abkommen lösen das Problem unversteuerter Gelder, indem die ausländischen Steuerbehörden die ihnen zustehenden Steuerbeträge unter Wahrung der Privatsphäre der Bankkunden erhalten. Quellensteuerabkommen sind Teil der neuen Finanzmarktpolitik des Bundesrates. Verhandlungen über Abkommen mit weiteren Ländern sind im Gang.


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