Schweiz verlangt vom UNO-Sicherheitsrat, die schweren Verbrechen in Syrien dem Internationalen Strafgerichtshof zur Beurteilung zu überweisen

Bern, 14.01.2013 - Die zahlreichen Vorwürfe wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Syrien müssen untersucht und die Verantwortlichen aller Konfliktparteien vor Gericht gebracht werden. Diese Forderung hat die Schweiz, unterstützt von 56 Staaten, mit einem Brief vom 14. Januar 2013 beim UNO-Sicherheitsrat deponiert. Das beste Mittel, um Gerechtigkeit zu schaffen, wäre eine Überweisung der Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC). Die Schweiz ist überzeugt, dass ohne konsequentes Vorgehen gegen die Straflosigkeit in Syrien kein nachhaltiger Frieden möglich ist.

Nach bald zwei Jahren blutiger Kämpfe verschärft sich die humanitäre Situation in Syrien immer weiter. Der Konflikt hat bereits rund 60‘000 Todesopfer gefordert, mehrheitlich zivile Personen. Eine politische Lösung ist weiterhin nicht in Sicht. Angesichts dieser dramatischen Lage und mangels irgendwelcher Anzeichen einer Verbesserung will die Schweiz mit diesem Brief ein Zeichen für die Einhaltung fundamentaler humanitärer Grundwerte und für Gerechtigkeit setzen. Der Appell ist sowohl ein Signal an die syrischen Opfer, dass sie nicht vergessen sind, als auch eine Warnung an die Konfliktparteien, dass sie die Gewalt einstellen und die Menschenrechte sowie das humanitäre Völkerrecht respektieren sollen. 56 Staaten haben sich diesem Aufruf an den Sicherheitsrat angeschlossen.
 
Die Schweizer Initiative hat ausschliesslich humanitären Charakter und ist unparteiisch. Sie nimmt einzig Partei für die Gerechtigkeit. Die Verantwortlichen aller Konfliktparteien sollen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Verantwortung für die Strafverfolgung liegt zwar primär bei den syrischen Behörden. Diese haben aber trotz zahlreicher internationaler Appelle keine Anstalten getroffen, die Vorwürfe wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in fairen und unabhängigen Gerichtsverfahren zu untersuchen. Gerechtigkeit kann folglich nur vom Internationalen Strafgerichtshof erwartet werden. Weil Syrien kein Vertragsstaat des ICC-Gründungsvertrags ist, braucht es für die Überweisung an den Strafgerichtshof einen Beschluss des Sicherheitsrats.
 
Der Brief ist eine Petition, da der Sicherheitsrat in alleiniger Kompetenz über eine solche Überweisung entscheidet. In jedem Fall setzt der Brief aber ein starkes Signal gegen die Straflosigkeit und zeigt, dass eine bedeutende Zahl von Staaten nicht gewillt ist, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen zu tolerieren.

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