Branchenorganisation Milch will Standardvertrag für alle gelten lassen

Bern, 10.01.2013 - Die Branchenorganisation Milch möchte ihren „Standardvertrag Erst- und Zweitmilchkauf“ und das Reglement „Segmentierung des Milchmarktes“ durch den Bundesrat für Nichtmitglieder verbindlich erklären lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW hat heute das Begehren publiziert. Interessierte können bis zum 11. Februar 2013 schriftlich dazu Stellung nehmen.

An der Delegiertenversammlung vom 12. November 2012 hat die Branchenorganisation Milch (BO Milch) beschlossen, dass die Bestimmungen des „Standardvertrag Erst- und Zweitmilchkauf" und des Reglements „Segmentierung des Milchmarktes" ein verbindlicher Bestandteil der Milchkaufverträge ihrer Mitglieder auf der ersten und der zweiten Milchhandelsstufe sind. Diese Selbsthilfemassnahmen sollen die Vertragssicherheit zwischen den Marktakteuren erhöhen und zur Stabilisierung des Milchmarktes beitragen. Um die Durchsetzung flächendeckend sicherzustellen, ersucht die BO Milch den Bundesrat, die Bestimmungen zu den Milchkaufverträgen gestützt auf Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetzes während zwei Jahren (1. Mai 2013 bis 30. April 2015) auch für Nichtmitglieder verbindlich zu erklären.

Das Begehren der BO Milch wurde im Schweizerischen Handelsamtsblatt und auf der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft (www.blw.admin.ch, Themen, Produktion und Absatz, Kennzeichnung und Absatzförderung, Branchenorganisationen) veröffentlicht. Interessierte können sich bis zum 11. Februar 2013 schriftlich dazu äussern. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern, zu übermitteln. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden, ob und allenfalls wieweit er dem Begehren entsprechen wird.


Adresse für Rückfragen

Monika Meister, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Tel. +41 31 322 25 64


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Bundesamt für Landwirtschaft
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