Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich treten in Kraft

Bern, 31.12.2012 - Am 1. Januar 2013 treten die beiden Quellensteuerabkommen der Schweiz mit Grossbritannien und mit Österreich in Kraft. Betroffen sind alle britischen und österreichischen Steuerpflichtigen mit einem Bankkonto oder Wertschriftendepot in der Schweiz. Die Abkommen lösen das Problem unversteuerter Gelder. Die Kunden bezahlen entweder eine Quellensteuer, die ihnen direkt vom Konto abgezogen und anonym an ihren Wohnsitzstaat übermittelt wird oder sie müssen ihre Kontodaten offen legen.

Bis spätestens Ende Februar 2013 müssen die Banken ihre betroffenen Kunden über die neue Regelung informieren. Die Kunden haben bis spätestens Ende Mai mitzuteilen, ob ihnen die Quellensteuer abgezogen werden soll oder ob sie ihre Kontodaten offenlegen wollen. Bereits im Laufe des Januars 2013 erhält Grossbritannien eine Vorauszahlung von 500 Millionen Franken, welche die Banken vertragsgemäss leisten. Diese Summe wird mit den ab Mitte Jahr eingehenden Zahlungen der anonymen Nachbesteuerung schrittweise an die Banken zurückerstattet. Mit Österreich wurde keine solche Vorauszahlung vereinbart.

Die konkrete Umsetzung der Steuerabkommen wird durch das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) geregelt, das der Bundesrat am 20. Dezember 2012 in Kraft gesetzt hat. Dieses enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege, die Strafbestimmungen und die internen Verfahrensvorschriften der Vorauszahlung.

Verhandlungen mit Griechenland und Italien über ähnliche Abkommen sind im Gang. Weitere Länder inner- und ausserhalb Europas sind interessiert. Das unterzeichnete Abkommen mit Deutschland wurde im Dezember 2012 vom deutschen Parlament nicht ratifiziert. Das Quellensteuermodell ist Teil der neuen Finanzmarktpolitik des Bundesrates. Diese zielt darauf ab, dass in der Schweiz keine unversteuerten ausländischen Gelder versteckt werden können.


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