Die Schweiz und die Weltbank unterzeichnen ein Abkommen über die Rückführung von kasachischen Vermögenswerten

Bern, 21.12.2012 - Über einen Treuhandfonds der Weltbank führt die Schweiz 48 Mio. USD an Kasachstan zurück. Die Gelder sollen der Bevölkerung Kasachstans zugute kommen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und die Weltbank am 20. Dezember 2012 abgeschlossen. Diese Rückerstattung entspricht der langjährigen Politik der Schweiz im Kampf gegen den Missbrauch ihres Finanzplatzes.

Hintergrund der Rückerstattung ist ein Verfahren der Genfer Justizbehörden wegen Verdachts auf Geldwäscherei. Das Verfahren hat 2011 zur Konfiskation der nun zu restituierenden Vermögenswerte geführt. Dabei sind die am Verfahren beteiligten Parteien übereingekommen, die in der Schweiz blockierten Gelder in der Höhe von rund USD 48 Mio. für Projekte der Weltbank zugunsten der kasachischen Bevölkerung zu verwenden. Sie werden in Kasachstan für Projekte in den Bereichen Jugendpolitik und Energieeffizienz verwendet werden.

Die Schweiz bemüht sich seit über 20 Jahren zu verhindern, dass ihr Finanzplatz als sicherer Hafen für unrechtmässig erworbene Vermögenswerte missbraucht wird. Bezüglich der Rückerstattung von gestohlenen Geldern politisch exponierter Personen an die Herkunftsländer nimmt sie international eine Vorreiterrolle ein. Gemäss Schätzungen der Weltbank wurden in den letzten fünfzehn Jahren weltweit rund USD 5 Milliarden an betroffene Länder rückerstattet. Die Schweiz trug mit über USD 1.7 Milliarden zu gut einem Drittel dazu bei, mehr als jeder andere Finanzplatz. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die restituierten Gelder als konkreter Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in den betroffenen Ländern verwendet werden.

 


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