Bundesrat legt Gesamtschau zur Finanzmarktpolitik vor

Bern, 19.12.2012 - An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Gesamtschau zur Finanzmarktpolitik verabschiedet. Darin enthalten sind Massnahmen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gestärkt und Missbräuche gezielter bekämpft werden. Sämtliche im Bericht skizzierten Massnahmen zielen darauf ab, die Qualität, Stabilität und Integrität des Finanzplatzes zu erhalten und zu verbessern.

Die strategische Ausrichtung der Schweizer Finanzmarktpolitik beruht darauf, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Anlage unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz zu intensivieren, mit weiteren Ländern internationale Quellensteuerabkommen abzuschliessen und die standardkonforme Amts- und Rechtshilfe rechtlich zu verankern. Je ein Massnahmenbündel, das sich konsequent an der Zielsetzung Qualität, Stabilität und Integrität ausrichtet, soll dazu beitragen, dass die Rahmenbedingungen für den Schweizer Finanzplatz optimiert und international respektiert werden.

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Der Finanzmarkt Schweiz, traditionell stark in der Vermögensverwaltung, hat vor allem in den Bereichen Asset Management, Vorsorge und Kapitalmarkt Wachstumspotential. Um dieses besser nutzen zu können, ist der Bundesrat bereit, die Rahmenbedingungen für den Finanzplatz vertieft zu analysieren. Durch regulatorische und steuerliche Anpassungen sollen nicht nur die Bedingungen für bestehende Geschäftsfelder verbessert, sondern dem Privatsektor auch die Entwicklung neuer Geschäftsfelder ermöglicht werden.

Missbrauchsbekämpfung und Sorgfaltspflichten

Der Bundesrat intensiviert die Missbrauchsbekämpfung im Geldwäscherei- und im Steuerbereich. Mit der zügigen Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) unterstreicht die Schweiz, dass sie den im Rahmen ihrer internationalen Engagements eingegangen Verpflichtungen eine hohe Priorität einräumt. Schwere Steuerdelikte sollen neu auch unter dem Titel Geldwäscherei strafbar sein. Finanzintermediäre sollen bei Verdacht auf schwere Steuerdelikte diese Fälle der Meldestelle für Geldwäscherei melden müssen.

Die Quellensteuerabkommen, die Amts- und Rechtshilfe nach internationalem Standard und die zusätzlichen Sorgfaltspflichten sind zudem ein wirkungsvolles und zukunftstaugliches Dispositiv gegen Missbräuche im Steuerbereich. Gleichzeitig kann damit das legitime Schutzbedürfnis nach Wahrung der Privatsphäre der Kundinnen und Kunden sichergestellt werden. Die Schweiz wird deshalb den seit 2009 eingeschlagenen Weg zur Lösung der Probleme im Steuerbereich konsequent weitergehen. Den Abkommen mit dem Vereinigten Königreich und Österreich sollen Vereinbarungen mit weiteren Ländern inner- und ausserhalb der EU folgen.

Finanzintermediäre sollen bei der Annahme von Neugeldern sowohl Risiken der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung als auch steuerlichen Aspekten Rechnung tragen. Am 14. Dezember 2012 hat der Bundesrat das EFD beauftragt, anfangs 2013 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Die Sorgfaltspflichten haben zum Ziel, die Annahme unversteuerter Gelder zu verhindern. Der Umfang der Prüfung richtet sich analog den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung nach dem Risiko, das die Vertragspartei darstellt. Das Vernehmlassungsverfahren zur Verbesserung der Sorgfaltspflichten im Steuerbereich wird zeitgleich mit jenem zur Umsetzung der revidierten FATF-Empfehlungen eröffnet.

Begleitende Massnahmen

Die begleitenden Massnahmen tragen speziell der engen Verflechtung des Finanzsektors mit der Volkswirtschaft Rechnung. Unternehmen und Haushalte sind auf einen funktionierenden Finanzplatz angewiesen, der die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kunden mit einer kostengünstigen und vielfältigen Produktpalette befriedigen soll. Dies umfasst einen entwickelten Kapitalmarkt zur Unternehmensfinanzierung, aber es gehören auch Regeln dazu, die sicherstellen, dass Kunden angemessen informiert werden.


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