Wirtschaftliche Landesversorgung vor neuen Herausforderungen

Bern, 19.12.2012 - Die Vielfalt, Komplexität und Unvorhersehbarkeit von Versorgungsrisiken haben zugenommen. Mit einer entsprechend breiten Massnahmenpalette ist die wirtschaftliche Landesversorgung für den Krisenfall gerüstet. Diese wird laufend an die sich wandelnden Herausforderungen angepasst. Dennoch besteht in einigen Bereichen Handlungsbedarf. Zu diesen Schlüssen kommt der Bericht zur wirtschaftlichen Landesversorgung 2009–2012, den der Bundesrat heute zur Kenntnis genommen hat.

Die Rahmenbedingungen für eine sichere Versorgung der Schweiz haben sich verändert. Eine zunehmend vernetzte, automatisierte und dynamisierte Wirtschaft führt zu fragilen und verletzlichen Versorgungsstrukturen. Um die Wirkung landesweiter Versorgungsengpässe möglichst gering zu halten, steht der wirtschaftlichen Landesversorgung eine breite Palette von Instrumenten für den Krisenfall zur Verfügung. Dazu gehören neben der Pflichtlagerhaltung lebenswichtiger Güter (Nahrungsmittel, Medikamente, Erdöl), der Importförderung und weiterer angebotslenkender Massnahmen auch Instrumente zur Senkung der Nachfrage bei sehr schweren Mangellagen. Zudem müssen für die Versorgung des Landes im Krisenfall auch wichtige Dienstleistungen und Infrastrukturen (Logistik-, Energie- und Kommunikationsnetze) verfügbar sein. Deshalb arbeitet die Landesversorgung mit den entsprechenden Infrastrukturbetreibern zusammen.

Im Berichtszeitraum wurde das Instrumentarium laufend den sich wandelnden Herausforderungen angepasst. Der Bericht ortet jedoch in einigen Bereichen Handlungsbedarf, damit die wirtschaftliche Landesversorgung den Anforderungen an eine zeitgemässe Krisenvorsorge weiterhin genügen kann.

So braucht es Anpassungen der Abläufe beispielsweise bei der Pflichtlagerfreigabe oder weiterer Sofortmassnahmen im Ereignisfall, damit die Landesversorgung schneller, gezielter und flexibler eingreifen kann. Zudem zeigt der Bericht auf, dass künftig vermehrt ein vorsorglicher Beitrag zur Widerstandsfähigkeit der Versorgung geleistet werden sollte. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturnetze etwa der Telekommunikation, Transportlogistik oder auch der Stromversorgung. Unternehmen, welche für die Versorgung der Schweiz von zentraler Bedeutung sind, sollten bereits heute dafür sorgen, dass sie auch unter krisenhaften Bedingungen handlungsfähig bleiben. Dazu müssen sie noch gezielter in die Krisenvorsorge der wirtschaftlichen Landesversorgung einbezogen werden.

Mit einer Überarbeitung der bestehenden gesetzlichen Grundlage will der Bund diese neuen Stossrichtungen und veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen. Das geltende Landesversorgungsgesetz (LVG) aus dem Jahr 1983 soll deshalb revidiert werden. Das EVD wird dem Bundesrat voraussichtlich Anfang 2013 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.


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wissenschaftlicher Mitarbeiter,
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