Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und der Erlassvorlage

Bern, 19.12.2012 - Der Bundesrat hat heute den Vernehmlassungsbericht gutgeheissen und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung die Ratifizierung des Übereinkommens vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen.

Das Übereinkommen ist ein wichtiger völkerrechtlicher Vertrag, der bestehende internationale Menschenrechtsgarantien für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert. Das Übereinkommen zählt zu den Kern-Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte der Vereinten Nationen und bildet einen der Pfeiler des universellen Menschenrechtschutzes. Es hat weltweit breite Anerkennung gefunden und wurde, seitdem es am 13. Dezember 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet worden ist, bislang von 126 Staaten (inkl. der EU) ratifiziert und von 155 Staaten unterzeichnet.

Ziel des Übereinkommens ist der volle Genuss der grundlegenden Menschenrechte durch Menschen mit Behinderungen und deren aktive Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben sowie die Förderung der Achtung der ihnen innewohnenden Würde. Das Übereinkommen verbietet jede Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und bezweckt, deren Chancengleichheit zu fördern. Es schafft grundsätzlich keine Sonderrechte, sondern konkretisiert vielmehr die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen.

Das Übereinkommen ist ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Integration in die Gesellschaft. Ein Beitritt zum Übereinkommen stellt daher einen konsequenten Schritt dar, um die Gleichstellung und Integration der Menschen mit Behinderungen aktiv zu fördern und die in der Schweiz bereits bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu konkretisieren und deren Umsetzung zu erleichtern.

Mit Beschluss vom 17. Dezember 2010 hatte der Bundesrat das EDA ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, welches bis zum 15. April 2011 dauerte. Insgesamt gingen 85 Stellungnahmen ein. Im Ergebnis hat eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer die Absicht des Bundesrates, das Übereinkommen zu ratifizieren, gutgeheissen.

 

Für Rückfragen:   
Jean-Marc Crevoisier
Chef Information EDA
+41 (0)79 763 84 10

 


Adresse für Rückfragen

Information EDA
+41 (31) 322 31 53



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-47280.html