Schweiz-EU: Aktualisierung der Referenzpreise für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse

Bern, 19.12.2012 - Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 den Entwurf für einen Beschluss des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens Schweiz-EU genehmigt. Der Entwurf sieht vor, die Referenzpreise gemäss Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens Schweiz-EU über bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse per 1. Februar 2013 zu aktualisieren.

Da sich die Preisdifferenzen für Agrarrohstoffe zwischen der Schweiz und der EU seit der letzten Anpassung der Referenzpreise vom 1. April 2012 verändert haben, besteht Anpassungsbedarf bei den entsprechenden Referenzpreisen von Protokoll Nr. 2. Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses werden die Referenzpreise wieder an die aktuellen Verhältnisse auf den Märkten der Schweiz und der EU herangeführt. Aufgrund von ansteigenden Rohstoffpreisen in der EU und bei weitgehend stabilen Inlandpreisen in der Schweiz kommt es bei Weichweizen, Weichweizenmehl, Magermilchpulver und Kartoffeln zu kleineren Referenzpreisdifferenzen. Die Referenzpreisunterschiede für Butter und Vollmilchpulver sind leicht, jener für Roggen deutlich höher. Für Hartweizen, Eiprodukte und Pflanzenfette bleiben die Referenzpreisunterschiede unverändert. Die neuen Referenzpreise sollen ab dem 1. Februar 2013 angewendet werden.

Das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU wurde im Rahmen der Bilateralen Abkommen II revidiert. Es regelt den Preisausgleich für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wie Schokolade, Biskuits oder Teigwaren. Es sieht vor, dass die darin aufgeführten Referenzpreise von Agrargrundstoffen mindestens einmal jährlich durch den Gemischten Ausschuss überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Diese Referenzpreise sind massgebend für die Höhe der Preisausgleichsmassnahmen (Einfuhrzölle und Ausfuhrbeiträge) im bilateralen Handel von landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen.


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