Bundesrat zieht Bilanz über die Umsetzung des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit

Bern, 19.12.2012 - Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 Bilanz über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) gezogen. Er kommt zum Schluss, dass sich das BGSA grundsätzlich bewährt, jedoch noch Mängel aufweist, die es zu beheben gilt. Er hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) deshalb beauftragt, bis spätestens Ende 2014 eine Gesetzes- oder Verordnungsrevision zu prüfen. Insbesondere Massnahmen zur besseren Nachweisbarkeit von Verstössen stehen dabei im Zentrum. Zudem soll der Vollzug vereinheitlicht werden.

Die Evaluation des BGSA ergab, dass sich dieses am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz grundsätzlich bewährt, sein Beitrag zur Eindämmung von Schwarzarbeit aber noch verbessert werden kann. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass das Gesetz für wichtige Fragen einen Interpretationsspielraum offenlässt, der zu Unklarheiten beim Vollzug führt. Im Weiteren lässt sich Schwarzarbeit mit den aktuellen Kompetenzen der Kontrolleure sowie aufgrund der gegenwärtigen Ausgestaltung der Deklarationspflichten der Arbeitgeber schwer nachweisen.

Nach Auffassung des Bundesrats besteht Handlungsbedarf. Er hat das EVD sowie die betroffenen Bundesämter daher beauftragt, die Verbesserung des Gesetzesvollzugs sowie eine Gesetzes- oder Verordnungsrevision bis spätestens Ende 2014 zu prüfen.

Auf der Gesetzes- beziehungsweise Verordnungsebene soll namentlich untersucht werden, wie der Kontrollauftrag der Kontrollorgane und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden klarer definiert werden kann. Im Weiteren sollen eine Erweiterung der Kompetenzen der Kontrollorgane, eine Anpassung der zu kontrollierenden Deklarationspflichten, sowie eine Optimierung des Straf- und Sanktionssystems geprüft und Grundlagen für einen einheitlicheren Vollzug durch die Kantone ausgearbeitet werden. Schliesslich soll bei dem zur Abrechnung geringfügiger Lohnvolumen geschaffenen vereinfachten Verfahren geprüft werden, wie die steuerliche Belastung gesenkt werden kann.

Auf der Vollzugsebene soll die Ausbildung der Inspektoren und die Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden verbessert werden.


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Rolf Gerspacher, SECO, Leiter Arbeitsmarktaufsicht, Tel. 322 29 31



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