WEKO büsst Kartell der internationalen Luftfrachtspediteure
Bern, 18.12.2012 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) verhängt Bussen von insgesamt über CHF 6,2 Millionen gegen vier internationale Luftfrachtspediteure. Diese haben Gebühren und Zuschläge im Bereich der Luftfrachtspedition abgesprochen. Das Verfahren konnte durch eine einvernehmliche Regelung der Parteien mit der WEKO abgeschlossen werden.
Die WEKO hat am 11. Dezember 2012 beschlossen, die Luftfrachtspediteure Agility Logistics International BV mit CHF 907‘349.--, Deutsche Bahn AG/Schenker mit CHF 1‘021‘751.--, Kühne + Nagel International AG mit CHF 1‘173‘767.-- sowie Panalpina Welttransport (Holding) AG mit CHF 3‘117‘286.-- wegen ihrer Teilnahme an einem Preiskartell zu büssen. Die Deutsche Post AG/DHL, welche ebenfalls Teil des Kartells war, hat das Verfahren durch Selbstanzeige ausgelöst. Deshalb konnte diese Gesellschaft von einem vollständigen Sanktionserlass profitieren. Weitere Selbstanzeigen wurden durch die Deutsche Bahn und Agility eingereicht, die zu substanziellen Reduktionen der Sanktion bei diesen Unternehmen geführt haben. Gleichzeitig genehmigte die WEKO einvernehmliche Regelungen mit allen oben genannten Unternehmen sowie mit dem Verband Spedlogswiss.
Die im Oktober 2007 durch die WEKO eröffnete Untersuchung hat ergeben, dass sich die oben erwähnten Luftfrachtspediteure im Zeitraum 2003 bis 2007 bei bestimmten Gebühren und Zuschlägen im Bereich der internationalen Luftfrachtspedition abgesprochen und koordiniert haben. Anhand von Verhaltensweisen bezüglich der Einführung und Umsetzung von schweizspezifischen Gebühren und Zuschlägen - namentlich Surcharge Collection Fee (SCF), Security Fee Agent (SFA), E-dec-Gebühr und Einfuhrsteuerabfertigungsgebühr - sowie von internationalen Surcharges - namentlich Air Automated Manifest System (AAMS), Peak Season Surcharge (PSS), Currency Adjustment Factor (CAF) und New Export System-Gebühr (NES-Gebühr) - konnte die Wettbewerbsbehörde eine horizontale Preisabsprache zwischen den Spediteuren nachweisen.
Solche horizontalen Preisabreden stellen schwere Verstösse gegen Artikel 5 Absatz 3 des Kartellgesetzes dar. Neben der WEKO haben auch die EU-Kommission sowie das US Department of Justice (DoJ) das Verhalten der Luftfrachtspediteure untersucht und gebüsst.
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