Vote électronique bei eidgenössischer Volksabstimmung vom 3. März 2013
Bern, 14.12.2012 - Der Bundesrat hat die Gesuche von elf Kantonen für den Einsatz von Vote élec-tronique bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 3. März 2013 bewilligt. Rund 162'000 Stimmberechtigte werden die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Alle beteiligten Kantone haben bereits erfolgreich Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.
Mit seiner Entscheidung hat der Bundesrat die Gesuche aus den elf Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf gutgeheissen und somit rund 161‘947 Stimmberechtigten die Möglichkeit eröffnet, ihre Stimme am 3. März 2013 per Mausklick abzugeben. Dies entspricht bei total 5'100'000 Stimmberechtigten einem Anteil von 3.17 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats oder rund einem Drittel der gemäss Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte (VPR, SR 161.11) maximal zugelassenen 10 Prozent.
Gemäss Art. 27a Abs. 2 VPR ist die elektronische Stimmabgabe nur zulässig, soweit sie in den dafür bestimmten Gebieten für alle Urnengänge desselben Abstimmungstags ermöglicht wird. Da im Kanton Solothurn am 3. März 2013 die Erneuerungswahlen für den Kantonsrat stattfinden und die organisatorischen Voraussetzungen für den Einsatz von Vote électronique bei Wahlen im Kanton noch nicht gegeben sind, hat der Kanton Solothurn entschieden, einmalig auf einen Versuch mit Vote électronique zu verzichten.
Zugelassenes Elektorat
In neun Kantonen werden wie bis anhin ausschliesslich Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme über das Internet abgeben können. Im Kanton Genf werden nebst den Auslandschwei-zerinnen und -schweizern auch rund 71'700 Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton an den Versuchen mit Vote électronique teilnehmen können. Der Kanton Neuenburg bietet maximal 25‘000 Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton die Möglichkeit zur Teilnahme mittels Vote électronique an.
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