Schweiz bedauert Deutschlands Nein zum unterzeichneten Quellensteuerabkommen

Bern, 12.12.2012 - Das deutsche Parlament hat das von der Bundesregierung unterzeichnete Quellensteuerabkommen mit der Schweiz nicht ratifiziert. Die beiden bereits genehmigten Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich können am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Abkommen lösen das Problem unversteuerter Gelder aus diesen Staaten in der Schweiz. Im Verhältnis zu Deutschland bleibt es in Steuerfragen beim bisherigen Zustand.

„Wir bedauern, dass Deutschland das unterzeichnete schweizerisch-deutsche Quellensteuerabkommen nicht ratifiziert", sagte Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf nach dem Entscheid Deutschlands.

Im Verhältnis zu Deutschland bleibt nach dem Nein der wenig befriedigende Status Quo mit Zufallsfunden auf illegal erworbenen CDs sowie die Amtshilfe auf Anfrage gemäss internationalem Standard. Mit jedem Jahr ohne Abkommen verjährt im Übrigen ein beträchtlicher Teil der ausstehenden Steuerbeträge.

Die Schweiz wird die Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich am 1. Januar 2013 in Kraft setzen. Damit wird sich zeigen, dass die Abkommen in der Praxis ordnungsgemäss vollzogen werden können und dass konkretes Steuergeld überwiesen wird. Verhandlungen mit Griechenland und Italien über ähnliche Abkommen sind im Gang. Weitere Länder inner- und ausserhalb Europas sind interessiert. Das Quellensteuermodell stellt auf effiziente Art sicher, dass in der Schweiz keine unversteuerten ausländischen Gelder versteckt werden können. Es ist eine Alternative zum automatischen Informationsaustausch.


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