Die WEKO eröffnet eine Untersuchung betreffend die Kommerzialisierung von Medikamenteninformationen

Bern, 12.12.2012 - Am 6. Dezember 2012 eröffnete die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Untersuchung gegen drei Unternehmen der Galenica Gruppe, tätig im Bereich der Kommerzialisierung von elektronischen Medikamenteninformationen für den Vertrieb, die Abrechnung und die Abgabe von Medikamenten in der Schweiz: e-mediat AG, Documed AG und HCI Solutions AG. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass diese Unternehmen ihre Marktstellung zum Nachteil der Marktgegenseite und Konkurrenten missbrauchen.

e-mediat AG, Documed AG und HCI Solutions AG sind wichtige Akteure im Bereich elektronischer Medikamenteninformationen. Gemäss aktuellem Kenntnisstand scheinen diese zu versuchen, ihre Partner zur Fortführung von Geschäftsbeziehungen zu zwingen. Ein derartiges Verhalten könnte sich als missbräuchlich gegenüber Pharmaherstellern, Medikamentenabgabestellen sowie anderen im Bereich der Kommerzialisierung von Medikamenteninformationen tätigen Unternehmen erweisen.

Die WEKO hat deshalb die Eröffnung einer Untersuchung beschlossen, im Rahmen derselben zunächst überprüft werden soll, ob die genannten Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung verfügen und, gegebenenfalls, ob sie diese missbrauchen.

Die Grossisten sowie Medikamentenabgabestellen (Spitäler, Apotheken, selbstdispensierende Ärzte und Drogerien) sind in Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Abgabe und der Abrechnung von in der Schweiz zugelassenen Medikamenten auf Medikamenteninformationen angewiesen. Dazu gehören u.a. Informationen zu Wirkstoffen, Interaktionen, Dosierungen, Packungsgrössen sowie der Pharmacode. Der Zugang zu diesen Informationen in elektronischer Form über das heute gebräuchliche System ist folglich essentiell für das Funktionieren des Marktes. Ist ein solcher nicht mehr gewährleistet, ist letztlich der Zugang zu Medikamenten seitens der Abgabestellen und damit in letzter Konsequenz auch der Patienten gefährdet.

Gegen Documed AG hatte die WEKO bereits 2008 einen Entscheid wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gefällt (Publikation von Arzneimittelinformationen, RPW 2008/3, S. 385 ff., www.admin.weko.ch/Dokumentation).


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