Revision der Kollektivanlagenverordnung - Eröffnung der Anhörung

Bern, 11.12.2012 - Mit der Revision der Kollektivanlagenverordnung (KKV) wird die vom Parlament am 28. September 2012 verabschiedete Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) umgesetzt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute einen entsprechenden Revisionsentwurf in die Anhörung gegeben. Diese dauert bis zum 8. Januar 2013.

Mit der KKV-Revision werden namentlich der erweiterte Geltungsbereich des Gesetzes, die Definition der qualifizierten Anlegerinnen und Anleger sowie die revidierten Bestimmungen über die strukturierten Produkte präzisiert. Ebenso werden die Grundlagen für die Berechnung der Schwellenwerte der neuen "de minimis"-Regel festgelegt. Ausführlich geregelt werden sodann die Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen, die Aufgaben der Depotbank und der Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen. Ferner werden einzelne Bestimmungen der KKV angepasst. Andere Bestimmungen der geltenden Verordnung werden aufgehoben, nachdem sie mit der KAG-Revision auf Gesetzesstufe verankert worden sind.


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