Bundesrat führt Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte ein

Bern, 07.12.2012 - Konsumentinnen und Konsumenten sollen beim Kauf von Pelzen und Pelzprodukten wissen, woher und von welchem Tier ein Fell stammt und ob das Tier gejagt oder gezüchtet wurde. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2012 eine neue Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten verabschiedet.

Durch die Angabe der Tierart, der Herkunft des Fells und der Gewinnungsart (d.h. ob ein Tier gejagt wurde oder aus welcher Art von Zucht es stammt) können die Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von Pelzen und Pelzprodukten eine bewusste Entscheidung treffen. Mit der neuen Verordnung wurde ein Mittelweg zwischen ausreichender Konsumenteninformation und Zusatzaufwand für die Anbieter gefunden, damit das Handelshemmnis möglichst gering ist. Mit der Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte spielt die Schweiz in Europa eine Pionierrolle. Die EU kennt keine obligatorische Deklaration für solche Produkte.

Aufgrund der Ergebnisse der Anhörung wurde die ursprünglich nur für Wildtierpelze vorgesehene Deklarationspflicht auch auf die Pelze bestimmter domestizierter Tierarten ausgedehnt, beispielsweise auf Hauskaninchen-Felle. Felle von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sind dagegen von der Deklarationspflicht ausgenommen.

Die neue Verordnung geht auf die Motion Moser «Deklarationspflicht für Pelze» (08.3675) zurück, die 2009 vom Parlament überwiesen wurde. Sie beauftragte den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass eine Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte geschaffen wird.

Das Kontrollorgan für die neue Verordnung ist das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET). Die Pelzdeklarationsverordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft und stützt sich auf das Konsumenteninformationsgesetz (KIG). Pelze und Pelzprodukte, welche die Deklarationsvorschriften nicht erfüllen, dürfen noch bis am 28. Februar 2014 an die Konsumentinnen und Konsumenten veräussert werden.


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Regula Kennel, Mediensprecherin, Bundesamt für Veterinärwesen BVET, Tel. 031 323 84 96



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