Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung: EDI erlässt Prioritätenordnung

Bern, 10.12.2012 - Ende Januar 2015 läuft das Impulsprogramm des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen aus. Die Finanzhilfen des Bundes entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis: Seit 2003 wurden 2'200 Gesuche bewilligt, und es werden laufend neue Gesuche eingereicht. Der Bund hat die Schaffung von bisher 39‘000 neuen Betreuungsplätzen unterstützt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) geht davon aus, dass der aktuell noch zur Verfügung stehende Kredit nicht bis Ende Januar 2015 reichen wird. Aus diesem Grund erlässt das EDI auf den 1. Januar 2013 eine Prioritätenordnung, mit der eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Mittel erreicht werden soll.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Die Geltungsdauer wurde ursprünglich auf 8 Jahre befristet und wurde dann um 4 Jahre bis zum 31. Januar 2015 verlängert. Die Nachfrage nach den Finanzhilfen ist gross. Bisher wurden 2'200 Gesuche bewilligt, womit der Bund die Schaffung von 39‘000 neuen Betreuungsplätzen unterstützt hat. Über 200 Gesuche sind derzeit in Bearbeitung, und laufend werden neue Gesuche eingereicht.

Kreditmittel reichen voraussichtlich nicht aus

Für die vier Jahre vom 1. Februar 2011 bis zum 31. Januar 2015 steht ein Verpflichtungskredit von 120 Mio. Franken zur Verfügung. Zurzeit verbleiben davon noch rund 34 Mio., die für neu eingereichte Gesuche eingesetzt werden können. Das EDI geht davon aus, dass dieser Restbetrag nicht bis Ende Januar 2015 ausreichen wird. Aus diesem Grund erlässt es, wie im Gesetz vorgesehen, auf den 1. Januar 2013 eine Prioritätenordnung, die eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der noch verfügbaren Gelder zum Ziel hat.

Bisher wurden die Gesuche um Finanzhilfen nach dem Prinzip "first come – first served" behandelt, unabhängig davon, aus welchem Kanton sie stammten. Die Nachfrage nach den Finanzhilfen war nicht in allen Kantonen gleich gross. In einigen Kantonen wurde das Angebot an Betreuungsplätzen seit 2003 sehr aktiv ausgebaut. Daher wurden aus diesen Kantonen überproportional viele Finanzhilfen beantragt. In andern Kantonen wurden weniger neue Betreuungsplätze geschaffen, daher kamen aus diesen Kantonen weniger Gesuche.

Verteilung des verbleibenden Kredits bis zum Auslaufen des Impulsprogramms

Mit der Prioritätenordnung werden nun ab 1. Januar 2013 80% des Restkredits für Gesuche aus jenen Kantonen reserviert, aus welchen im Vergleich zu anderen Kantonen bisher weniger Finanzhilfen beantragt wurden. Damit kann in diesen Kantonen der Ausbau der Betreuungsplätze im Jahr 2013 noch einmal gezielt gefördert werden.

Für Gesuche aus jenen Kantonen, aus welchen bereits überproportional viele Finanzhilfen beantragt wurden, werden die restlichen 20% des verbleibenden Kredits zur Verfügung gestellt. Dies stellt sicher, dass Betreuungsangebote, die in der Planung schon weit fortgeschritten sind, noch realisiert werden können.

Gesuche aus einem Kanton, für den die Kreditlimite 2013 ausgeschöpft werden, und die deshalb nicht mehr berücksichtigt werden können, werden auf eine Warteliste gesetzt. Sollten 2013 nicht alle Mittel aufgebraucht werden, so werden verbleibende Kreditreste für die Gesuche auf den Wartelisten zur Verfügung gestellt. Verbleiben dann immer noch Mittel, so werden diese für im Jahr 2014 neu eingereichte Gesuche verwendet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sämtliche Mittel bis zum Ende des Programms ausgeschöpft werden können und damit möglichst viele neue Betreuungsplätze geschaffen werden.

Die Prioritätenordnung tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft und gilt für sämtliche Gesuche, die von diesem Zeitpunkt an eingereicht werden. Gesuche, die bereits vor dem 1. Januar 2013 eingereicht wurden, sind davon nicht betroffen. Die definitive Verteilung des Restkredits auf die Kantone wird im Januar 2013, aufgrund der Abrechnung 2012, berechnet.


Adresse für Rückfragen

031 324 07 41
Cornelia Louis
Leiterin Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Bundesamt für Sozialversicherungen

031 322 90 79
Marc Stampfli
Leiter Bereich Familienfragen
Bundesamt für Sozialversicherungen



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