Tagung zu Verbandsklagen in Gleichstellungsprozessen

Bern, 06.12.2012 - Bislang wurde nur vereinzelt vom Verbandsklagerecht gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts Gebrauch gemacht. Eine morgen vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG zusammen mit der Universität Basel durchgeführte Tagung in Basel hat zum Ziel, das Instrument der Verbandsklage bekannt zu machen und dessen Anwendung in der Praxis zu fördern.

Das Gleichstellungsgesetz sieht vor, dass nebst einzelnen Personen auch Organisationen Klagen gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts einreichen können (Art. 7 GlG). Dieses sogenannte Verbandsklagerecht soll es Betroffenen erleichtern, sich gegen eine Benachteiligung zur Wehr zu setzen, indem sie sich nicht selbst exponieren müssen. Von diesem Instrument wurde bisher jedoch nur zurückhaltend Gebrauch gemacht, wie die 2006 realisierte Evaluation des Gleichstellungsgesetzes gezeigt hat. Von 269 Gerichtsentscheiden zum Gleichstellungsgesetz betrafen lediglich 32 Fälle Verbandsklagen, wobei es sich vornehmlich um Lohngleichheitsklagen in öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen handelte. So mussten beispielsweise die Kantone Zürich und St. Gallen aufgrund von Lohnklagen Nachzahlungen von mehreren Millionen Franken leisten. Das Thema der Verbandsklage muss auch im Kontext der aktuellen Debatte über die Rechtsdurchsetzung in kollektiven Verfahren (sog. „class actions") gesehen werden.

Ziel der vom EBG zusammen mit der juristischen Fakultät der Universität Basel durch geführten Tagung ist es, das Instrument der Verbandsklagen kennen zu lernen und Erfahrungen auszutauschen. Dies soll zu einer vermehrten Anwendung dieses Instruments in der Praxis führen.


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