Bundesrat heisst neue CO2-Verordnung gut

Bern, 30.11.2012 - Am 30. November 2012 hat der Bundesrat die neue CO2-Verordnung gutgeheissen. Sie tritt zusammen mit dem revidierten CO2-Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft. Damit stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Klimapolitik der Schweiz für den Zeitraum 2013 bis 2020 fest.

Die CO2-Verordnung konkretisiert für die Zeit nach 2012 die Bestimmungen des CO2-Gesetzes, das vom Parlament in der Wintersession 2011 verabschiedet wurde. Demgemäss muss der inländische Ausstoss an Treibhausgasen bis 2020 gegenüber 1990 um 20 Prozent sinken. Die Instrumente werden in der CO2-Verordnung so ausgestaltet, dass das gesetzlich festgeschriebene Reduktionsziel eingehalten werden kann.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK führte zwischen Mai und August 2012 eine Anhörung zur CO2-Verordnung durch. Es sind knapp 180 Stellungnahmen von Kantonen, kantonalen Konferenzen, Branchenverbänden, weiteren Organisationen, betroffenen Unternehmen und Privatpersonen eingegangen. Die wichtigsten Ergebnisse der Anhörung sind in einem Bericht zusammengefasst. Dieser wird auf der Internetseite der Bundeskanzlei publiziert.

Konkretisierung der klimapolitischen Instrumente

Der Bundesrat hat am 30. November 2012 - gestützt auf die Ergebnisse der Anhörung - folgende Ausgestaltung der Massnahmen und Instrumente beschlossen:

  • Das Verminderungsziel von total 20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 wird auf die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie aufgeteilt. Der von den einzelnen Sektoren erwartete Zielbeitrag richtet sich einerseits nach dem Anteil des Sektors an den Gesamtemissionen der Schweiz. Andererseits wird berücksichtigt, welches Reduktionspotenzial mit den gesetzlich verankerten Massnahmen ausgeschöpft werden kann. Vom Gebäudesektor wird bis 2020 eine Reduktion um 40 Prozent, vom Verkehrssektor um 10 Prozent und vom Industriesektor um 15 Prozent bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 erwartet. Entlang einer kontinuierlichen Absenkung der CO2-Emissionen fixiert die CO2-Verordnung für diese drei Sektoren Zwischenziele für 2015. Zeichnet sich ab, dass die Ziele nicht erreicht werden, wird das UVEK dem Bundesrat zusätzliche Massnahmen vorschlagen;
  • Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe von heute 36 Franken auf 60 Franken pro Tonne CO2 ab dem 1. Januar 2014, wenn das Ziel für den CO2-Ausstoss aus Brennstoffen im Jahr 2012 verfehlt wird. Weitere Erhöhungsschritte sind ab 2016 und 2018 möglich. Der im revidierten CO2-Gesetz verankerte maximale Abgabesatz beträgt 120 Franken pro Tonne CO2;
  • Weiterführung des Gebäudeprogramms, das aus einem Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffe finanziert wird. Bei einer Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe können bis zu maximal 300 Millionen Franken pro Jahr für die Förderung emissionsreduzierender Massnahmen im Gebäudebereich eingesetzt werden.
  • Zudem soll auch die Möglichkeit zur Befreiung von der CO2-Abgabe für bestimmte Wirtschaftszweige mit hoher CO2-Abgabebelastung und internationaler Wettbewerbsposition beibehalten werden. Damit sie von der Abgabe befreit werden, müssen sich die betroffenen Unternehmen im Gegenzug gegenüber dem Bund zu einem Verminderungsziel verpflichten;
  • EU-kompatible Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems für Unternehmen im Hinblick auf dessen Verknüpfung mit dem europäischen System;
  • Pflicht für die Importeure von Treibstoffen, bis 2020 mindestens 10 Prozent des CO2-Ausstosses aus dem Verkehr mit Inlandmassnahmen zu kompensieren. Die Verordnung legt fest, welche Anforderungen diese Massnahmen erfüllen müssen. So muss beispielsweise sichergestellt sein, dass ein Projekt zu einer zusätzlichen Verminderung des Treibhausgasausstosses führt und nicht ohnehin durchgeführt worden wäre;
  • Die Weiterführung der bereits 2012 eingeführten CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen;
  • Die Einrichtung eines Technologiefonds, der mit 25 Millionen Franken pro Jahr aus den Einnahmen der CO2-Abgabe gespeist wird. Die Mittel werden zur Gewährung von Bürgschaften an innovative Unternehmen eingesetzt. Damit wird die Aufnahme von Darlehen zur Entwicklung neuer, emissionsarmer Technologien erleichtert;
  • Massnahmen zur Förderung der Information, Bildung und Beratung.


KASTEN:
Verhältnis der Schweizer Klimapolitik zum internationalen Klimaregime

Die von praktisch allen Staaten ratifizierte Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen verpflichtet die internationale Gemeinschaft dazu, die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre auf einem ungefährlichen Niveau zu stabilisieren. Das Kyoto-Protokoll, das im Jahr 2005 in Kraft trat, verlangt in einem ersten Schritt von den Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 im Durchschnitt um 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

Die Schweiz hat sich mit der Ratifikation des Kyoto-Protokolls dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um mindestens 8 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Die internationale Verpflichtung wird in der Schweiz mittels des 1999 erlassenen CO2-Gesetzes umgesetzt. Dieses konzentriert sich auf das wichtigste Klimagas, das CO2. Das aktuell gültige CO2-Gesetz hat die Zielsetzung, den CO2-Ausstoss im Zeitraum 2008 bis 2012 um durchschnittlich 10 Prozent (gegenüber 1990) zu reduzieren.

Abrechnung der ersten Kyoto-Periode erst im Jahr 2014

Die Schweiz wird ihre Verpflichtung im Zeitraum 2008 bis 2012 mit dem Zukauf ausländischer Emissionsminderungszertifikate und der Anrechnung der Senkenleistung des Schweizer Waldes voraussichtlich knapp einhalten können. Die definitive Abrechnung über die Erreichung der Kyoto-Ziele wird erst 2014 vorliegen, wenn die Emissionsdaten bis Ende 2012 bekannt sind.

Auf internationaler Ebene wird zurzeit über eine Kyoto-Nachfolgeregelung verhandelt. Die nächste Verhandlungsrunde findet im Dezember 2012 in Doha (Katar) statt. Auf nationaler Ebene wollen Bundesrat und Parlament den eingeschlagenen klimapolitischen Weg weitergehen und eine Regelungslücke verhindern. Das Parlament hat daher Ende 2011 das revidierte CO2-Gesetz verabschiedet, welches die Grundlagen für die Schweizer Klimapolitik bis 2020 bildet.


Adresse für Rückfragen

Andrea Burkhardt, Leiterin Abteilung Klima, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 322 64 94



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Der Bundesrat
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