Neue Nutzung der Pannendienst-Nummer 140

Biel/Bienne, 29.11.2012 - Die Telefonnummer für die Strassenhilfe steht ab 1. Januar 2013 neu vier Unternehmen zur Verfügung: Neben dem Touring Club der Schweiz (TCS) können auch AGA INTERNATIONAL, Medicall und Swiss Dienstleistungszentrum DLC unter der Nummer 140 Pannendienste vermitteln, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) entschieden hat.

Der Touring Club der Schweiz (TCS) war bis anhin alleiniger Inhaber der Kurznummer 140 für die Vermittlung von Pannendiensten. Im Herbst 2010 verfügte das BAKOM, dass auch AGA INTERNATIONAL die Bedingungen für die Nutzung der Nummer 140 erfülle, und dass die Nummer von den Unternehmen gemeinsam zu nutzen sei. Der Entscheid wurde Ende 2011 vom Bundesgericht bestätigt. Im Frühjahr 2012 hat das BAKOM zwei weitere Gesuche um Mitbenutzung der Kurznummer 140 gutgeheissen (Medicall und Swiss Dienstleistungszentrum DLC).

Die Unternehmen haben in der Folge einen gemeinsamen Vorschlag zur Nutzung der Nummer eingereicht, welcher vom BAKOM genehmigt wurde. Dieser sieht für eine Übergangsfrist bis Ende 2013 vor, dass Hilfesuchende nach Eingang ihres Anrufes auf die Nummer 140 zuerst mittels Tastenwahl erklären müssen, ob sie mit "Strassenhilfe Schweiz" oder mit dem TCS verbunden werden wollen. Wird die erste Möglichkeit gewählt, so werden die Anrufe abwechslungsweise auf die vier Unternehmen verteilt. Im zweiten Fall wird der Anruf zum TCS weitergeleitet. Die Übergangslösung trägt dem Umstand Rechnung, dass zurzeit die meisten Anrufe auf die Nummer 140 von Mitgliedern des TCS getätigt werden. Ab dem 1. Januar 2014 werden die Anrufe auf die Pannendienstnummer gleichmässig unter allen Unternehmen aufgeteilt. Diese sind verpflichtet, die Anrufenden weiterzuverbinden, wenn sich am Anfang des Gesprächs herausstellt, dass diese bereits bei einem der anderen berechtigten Unternehmen eine Pannendienst-Versicherung abgeschlossen haben.

Die Zuteilung der Kurznummer 140 zur gemeinsamen Nutzung erfolgt per 1. Januar 2013. Es ist Sache der Unternehmen den Zeitpunkt der Implementierung des neuen Systems festzusetzen.

Zuteilung von Kurznummern
Kurznummern umfassen 3 bis 5 Ziffern und beginnen immer mit der Ziffer 1. Im Rahmen der schweizerischen Nummerierungspläne können lediglich wenige solcher Nummern generiert werden. Die Zuteilung von Kurznummern ist deshalb auf Dienste beschränkt, die einer breiten Öffentlichkeit zugutekommen. Die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich enthält eine abschliessende Aufzählung derjenigen Dienste, für die eine Kurznummer beantragt werden kann. Für die Zuteilung durch das Bundesamt für Kommunikation wird vorausgesetzt, dass ein Dienst jederzeit in der gesamten Schweiz und in den drei Amtssprachen zur Verfügung steht. Bekannte Kurznummern sind etwa 112 (Europäische Notrufnummer), 117 (Polizeinotruf), 118 (Feuerwehrnotruf), 144 (Sanitätsnotruf) oder 143 (Dargebotene Hand). Eine Liste sämtlicher zugeteilter Kurznummern findet sich auf einer Webseite des Bundesamtes für Kommunikation: BAKOM Online.


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