Steuerung der Zulassung von Spezialärzten: Bundesrat verabschiedet Gesetzesvorschlag

Bern, 21.11.2012 - Damit die Kantone die Zulassung von Spezialärzten wieder steuern können, hat der Bundesrat eine dringliche, auf drei Jahre beschränkte Gesetzesvorlage ausgearbeitet. Parallel dazu soll gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens eine längerfristige Lösung erarbeitet werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Zulassungssteuerung heute an das Parlament überwiesen. Die betroffenen Kantone sollten damit ab April 2013 rasch auf eine Überversorgung durch Spezialisten auf ihrem Gebiet reagieren können.

Mit der erneuten Einführung des angepassten Artikels 55a des Krankenversicherungsgesetzes erhalten die Kantone die Möglichkeit, das Steuerungselement für Spezialärztinnen und Spezialärzte befristet wieder anzuwenden. Ende 2011 ist die mehrmals verlängerte Zulassungsbeschränkung ausgelaufen. In der Folge hat seit Anfang dieses Jahre die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die eine Nummer zur Abrechnung zu Lasten der Krankenpflegeversicherung beantragen, stark zugenommen. Mit der Gesetzesbestimmung können die Kantone einem allfälligen Kostenanstieg zu Lasten der Krankenversicherung entgegenwirken.

In der kommenden Wintersession erfolgt die Zuteilung des Geschäftes an die zuständige Kommission eines der beiden Räte. Geplant ist, dass beide Räte die Vorlage in der nächsten Frühjahrssession verabschieden, damit diese auf den 1. April 2013 in Kraft treten kann. Die Übergangsbestimmung sieht vor, dass Ärzte, die ihre Tätigkeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht aufgenommen haben, unter die Zulassungsbeschränkung fallen.

Um die Zahl der praktizierenden Ärztinnen und Ärzten nachhaltig zu steuern, braucht es  eine austarierte, langfristige Lösung. Diese Haltung vertritt auch die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden. Der Bundesrat will deshalb bereits im nächsten Jahr eine entsprechende Vorlage präsentieren.


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