Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur rascheren Entschuldung der Arbeitslosenversicherung

Bern, 14.11.2012 - Um die Arbeitslosenversicherung rascher zu entschulden, sollen künftig auch Lohnanteile von Jahreslöhnen über 315 000 Franken mit einem Beitragsprozent (so genanntes Solidaritätsprozent) belegt werden. Die bisherige Einschränkung, wonach nur auf Lohnanteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken das Solidaritätsprozent erhoben wird, soll aufgehoben werden. Der Bundesrat hat am 14. November 2012 die Vernehmlassung für die vom Parlament in der Herbstsession verlangte entsprechende Anpassung bei der Arbeitslosenversicherung eröffnet.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) hat einen hohen Schuldenstand von 5,4 Milliarden Franken (Stand Ende Oktober 2012). Seit dem 1. Januar 2011 wird zur Entschuldung ein Beitragsprozent auf Lohnanteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken erhoben. Diese Lohnanteile sind nicht versichert und werden so lange erhoben, bis die ALV ihre Schulden abgebaut und ihr Betriebskapital mindestens 0,5 Milliarden Franken erreicht hat.

Um den Schuldenabbau rascher zu erreichen, hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats am 5. Juli 2011 die Motion 11.3755 "Sanierung der Arbeitslosenversicherung" eingereicht. Die Motion verlangt, die Plafonierung des Solidaritätsprozents bei 315 000 Franken aufzuheben. Das Parlament hat die Motion mit einer grossen Mehrheit gutgeheissen.

Mit einer solchen Deplafonierung können zusätzlich gut 90 Mio. Franken und damit jährlich insgesamt 400 Mio. Franken entschuldet werden. Die zusätzlichen Abgaben werden je zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Sie sind volkwirtschaftlich gesehen gering, sodass keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt erwartet werden. Die Deplafonierung sorgt zudem für eine Gleichbehandlung der Lohnanteile ab 126 000 Franken bei der Entschuldung.

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat nun die dazu notwendigen Anpassungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) vorbereitet. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Januar 2013. Anschliessend wird die Vorlage im Parlament behandelt. Diese gesetzliche Änderung untersteht dem Referendum. Der nächstmögliche Termin für die Umsetzung der Deplafonierung ist der 1. Januar 2014.


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