Höhere Beiträge an Berufs- und Fachprüfungen

Bern, 14.11.2012 - Der Bund will die höhere Berufsbildung stärken. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, die Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen zu erhöhen. Eine entsprechende Änderung der Berufsbildungsverordnung wurde in der Vernehmlassung von allen Teilnehmenden unterstützt. Der Bundesrat setzt sie nun auf Anfang 2013 in Kraft.

Die eidgenössischen Prüfungen sind ein bedeutendes Instrument zur Höherqualifizierung von Berufsleuten. Es gibt 240 eidgenössisch anerkannte Berufs- und 170 höhere Fachprüfungen. Jährlich werden rund 16 000 Abschlüsse abgelegt. Die eidgenössischen Prüfungen sind ausgesprochen praxisbezogen. Berufserfahrung ist eine wichtige Voraussetzung für das Bestehen und wird durch die Prüfungen validiert. Trägerschaft der Prüfungen sind die Organisationen der Arbeitswelt.

Finanziell beruhen die eidgenössischen Prüfungen zu grossen Teilen auf der Beteiligung der Wirtschaft und der Absolventinnen und Absolventen. In letzter Zeit wurde der Ruf nach einer Stärkung der höheren Berufsbildung laut. Hinzu kommt die zunehmende Professionalisierung des Bildungswesens, die zu steigenden Ansprüchen an die eidgenössischen Prüfungen führt.

Der Bund will die eidgenössischen Prüfungen als wirkungsvolles Instrument der arbeitsmarkt-orientierten Zusatzqualifizierung von Berufsleuten auch für die Zukunft sichern. Er erhöht dazu die Beiträge an die Kosten der Prüfungen von derzeit 25 auf 60 Prozent und in Ausnahmefällen, bei besonders kostenintensiven Prüfungen, auf bis zu 80 Prozent. Dank dieser Massnahme sollen die Gebühren für die Prüfungsteilnehmenden sinken und langfristig tragbar bleiben. Unterstützt werden auch Massnahmen zur Qualitätssicherung. Die Mehrkosten für den Bund werden auf jährlich maximal 25 Millionen Franken geschätzt, gegenüber rund 15 Millionen Franken nach geltendem Recht. Die Beiträge werden in den kommenden Jahren aus den Krediten finanziert, die das Parlament mit der BFI-Botschaft 2013-2016 bewilligt hat.

Die Erhöhung der Beiträge erfordert eine Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung. Sie tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. In der Vernehmlassung hatten 70 Kantone, Parteien, Wirtschafts- und Berufsverbände Stellung genommen; alle hatten den Vorschlag unterstützt.


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Belinda Walther Weger,
Vizedirektorin Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT,
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