Verordnung über die medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und der Dienstfähigkeit geändert

Bern, 14.11.2012 - Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung vom 24. November 2004 über die medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und der Dienstfähigkeit (VMBDD) verabschiedet. Diese Änderung zog auch drei weitere Verordnungsanpassungen nach sich. Sie treten am 1. Januar 2013 in Kraft.

Dienstwillige Personen, die bisher aus medizinischer Sicht grundsätzlich als militär- und schutzdienstuntauglich beurteilt werden mussten, deren Behinderung jedoch nicht so erheblich ist, dass sie von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind, können neu durch eine spezialisierte medizinische Untersuchungskommission als "Militärdiensttauglich nur für besondere Funktionen, mit Auflagen" beurteilt werden. Dies sofern sie den psychischen und physischen Anforderungen des Militärdienstes genügen.

Mit diesem Tauglichkeitsentscheid ermöglicht das VBS dienstwilligen, ersatzpflichtigen Personen, welche einem normalen Beruf nachgehen können, einen Militärdienst zu leisten. Mit dieser Verordnungsänderung reagiert das VBS auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 30. April 2009, wonach die Schweiz das Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Gebot der Achtung des Privat- und Familienlebens verletzte, indem sie einen Diabetiker als militärdienstuntauglich beurteilte, ihn jedoch aufgrund seines Invaliditätsgrades von unter 40 Prozent  nicht von der Wehrpflichtersatzabgabe befreite.


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