Eingeschränkte Reisefreiheit für vorläufig aufgenommene Personen

Bern, 14.11.2012 - Der Bundesrat hat heute die totalrevidierte Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) genehmigt. Die neue Verordnung schränkt die Reisefreiheit von vorläufig in der Schweiz aufgenommenen Personen ein. Die Verordnung tritt per 1. Dezember 2012 in Kraft.

Seit März 2010 können vorläufig aufgenommene Personen uneingeschränkt reisen. Diese Reisefreiheit wurde in verschiedenen politischen Vorstössen kritisiert. Denn man stellte fest, dass vorläufig Aufgenommene immer häufiger auch in ihre Heimatstaaten reisen - was teils zu Skepsis führt, ob ihre vorläufige Aufnahme in der Schweiz notwendig und damit gerechtfertigt sei.

Deshalb hat das Bundesamt für Migration (BFM) eine neue Verordnung erarbeitet, welche die Wiedereinführung von Reisegründen für vorläufig Aufgenommene vorsieht. Auslandreisen werden nur bewilligt, wenn humanitäre Gründe oder andere klar festgelegte Gründe (wie z.B. Tod/Krankheit von Familienangehörigen oder Schul-, Sport- und Kulturanlässe) vorliegen. Reisen in den Heimatstaat werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.

Reisemöglichkeit für seit 3 Jahren vorläufig aufgenommene Personen
Personen, welche seit 3 Jahren vorläufig aufgenommen und gut integriert sind, können auch aus anderen Gründen wie beispielsweise geschäftliche Anlässe oder zwecks Familienbesuche reisen. Eine solche Reise wird einmal pro Jahr für maximal 30 Tage genehmigt. Das BFM kann die Bewilligung unter anderem verweigern, wenn die Person von Sozialhilfe abhängig ist.

Zudem wird Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen, die nicht im Besitz heimatlicher Dokumente sind, anstelle eines Identitätsausweises, ein biometrischer Pass für eine ausländische Person ausgestellt, der dem aktuellen Sicherheitsstandard entspricht.


Adresse für Rückfragen

Michael Glauser, Bundesamt für Migration, Tel. +41 31 325 93 50



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